Krankenkassen haben in den vergangenen Jahren mehr Möglichkeiten bekommen, durch Selektivverträge Einfluss auf die Versorgungsangebote im ambulanten Sektor zu nehmen. Insbesondere Ärztegruppen, Hilfsmittelanbieter und Arzneimittelhersteller sind sukzessive in den Vertragswettbewerb einbezogen worden. Allerdings ist dieser Vertragswettbewerb bislang nur ein Zusatzmodul im Regulierungsdschungel des deutschen Gesundheitssystems im allgemeinen und des Arzneimittelmarktes im besonderen. Daran hat auch das im November 2010 vom Bundestag verabschiedete Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) nichts Wesentliches geändert. Das hochkomplexe System gesetzlicher und kollektivvertraglicher Regulierungen des Arzneimittelmarktes besteht fort und beeinträchtigt den Vertragswettbewerb erheblich. Die Chancen, durch individuelle Kooperationsverträge zwischen Kassen und Herstellern die Patientenversorgung zu verbessern, werden bislang zu wenig genutzt. Durch den Abbau von Regulierungen und adäquate Anreize für die Marktpartner könnten Selektivverträge zu einem Ideenmotor für das Gesundheitswesen werden.