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Der vfa im Lobbyregister

Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) vom 16.04.2021 beschlossen, dass alle Interessenvertretungen gegenüber den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestags und gegenüber der Bundesregierung sowie gegenüber weiteren Personen, die der Bundesregierung zuzurechnen sind, dies in einem besonderen Register anzeigen müssen.

Der vfa beachtet die im Gesetz unter § 5 genannten „Grundsätze integrer Interessenvertretung“.

Das Gesetz trat am 01.01.2022 in Kraft. Die Pflicht zur Registrierung wurde in einer Übergangszeit bis zum 28.02.2022 verlängert. Der vfa hat sich fristwahrend in dem Lobbyregister der Verwaltung des Deutschen Bundestags eintragen lassen.

Die Registernummer lautet R000762.


Der Verband wird selbstverständlich die im Gesetz unter § 5 genannten „Grundsätze integrer Interessenvertretung“ beachten.