22. September 2026 EU-HTA und AMNOG besser miteinander verzahnen
EU-HTA für eine effizientere Arzneimittelbewertung nutzen
Die gemeinsame klinische Bewertung neuer Arzneimittel auf europäischer Ebene bietet die Möglichkeit, bislang fragmentierte Bewertungsprozesse stärker zu harmonisieren. Richtig umgesetzt kann EU-HTA nationale Prozesse vereinfachen, Bürokratie reduzieren und die Planbarkeit für Unternehmen verbessern.
Die nationale Zuständigkeit für Erstattungsentscheidungen bleibt dabei bestehen. Entscheidend ist, dass die europäische klinische Bewertung effizient in die AMNOG-Nutzenbewertung einfließt. So kann europäische Zusammenarbeit dazu beitragen, Doppelarbeit zu vermeiden und die Rahmenbedingungen für Patientenversorgung und Innovation zu verbessern.
Europäische Bewertungsergebnisse im AMNOG berücksichtigen
EU-HTA kann nur dann zu weniger Bürokratie führen, wenn europäische Bewertungsergebnisse im AMNOG konsequent genutzt werden. Bleiben parallele nationale Bewertungen derselben Datengrundlage möglich, entsteht dagegen eine zusätzliche Verfahrensebene.
Der vfa schlägt deshalb ein Berücksichtigungsgebot für europäische Bewertungsergebnisse im AMNOG vor. Abweichende nationale Bewertungen sollten nur auf neuen, vom Unternehmen zusätzlich vorgelegten Analysen beruhen.
Auch die Anforderungen an Analysen und Auswertungen sollten stärker harmonisiert werden. Zusätzliche nationale Analysen sollten soweit möglich an den europäischen Rahmen angeglichen und auf begründete Ausnahmefälle begrenzt werden. Umgekehrt sollten europäische Analysen in geeigneten Bereichen auch in der deutschen Nutzenbewertung berücksichtigt werden können.
Europäisch anerkannte Endpunkte in der Nutzenbewertung nutzen
Endpunkte bilden eine zentrale Schnittstelle zwischen Zulassung, EU-HTA und AMNOG-Nutzenbewertung. Weichen die Anforderungen dauerhaft voneinander ab, können zusätzliche Evidenzanforderungen entstehen, ohne dass damit zwangsläufig ein höherer Erkenntnisgewinn verbunden ist.
Unterschiedliche nationale Anforderungen erschweren zudem, klinische Studien gleichzeitig auf Zulassung und Nutzenbewertung auszurichten. Das erhöht den Entwicklungsaufwand und verstärkt die Fragmentierung der Arzneimittelbewertung in Europa.
Der vfa schlägt deshalb mehr Flexibilität im AMNOG vor. Gesundheitsbezogene Endpunkte des EU-HTA und zentrale Endpunkte europäischer Zulassungsstudien sollten grundsätzlich in der deutschen Nutzenbewertung berücksichtigt werden können.
EU-HTA und AMNOG zeitlich aufeinander abstimmen
Damit ein Joint Clinical Assessment tatsächlich Grundlage der AMNOG-Nutzenbewertung werden kann, müssen beide Verfahren zeitlich besser verzahnt werden. Derzeit können AMNOG-Verfahren beginnen, bevor die europäische Bewertung veröffentlicht wurde. Das europäische Ergebnis kann dann erst nachträglich im Stellungnahmeverfahren berücksichtigt werden.
Dadurch können parallele nationale Bewertungen entstehen, die wesentliche Teile der europäischen Arbeit wiederholen. Der vfa schlägt deshalb vor, die nationalen Prozessvorgaben zu flexibilisieren.
Wird der europäische Bericht innerhalb der ersten vier Wochen nach Beginn des AMNOG-Verfahrens veröffentlicht, sollte er Grundlage der Nutzenbewertung sein. Alternativ könnte der G-BA die Möglichkeit erhalten, das Verfahren bis zur Veröffentlichung des europäischen Berichts vorübergehend auszusetzen. Beide Ansätze sollen eine direkte Nutzung der europäischen Bewertung mit einem schnellen Markteintritt verbinden.
vfa-Vorschlag
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Der vfa schlägt vor, EU-HTA und AMNOG stärker miteinander zu verzahnen:
- Europäisch anerkannte Endpunkte sind in der AMNOG-Nutzenbewertung zu berücksichtigen.
- EU-HTA und AMNOG müssen zeitlich besser verzahnt werden.
- Fragmentierung und Doppelarbeit sind abzubauen und europäische Bewertungsergebnisse effizient im AMNOG zu nutzen.
Häufige Fragen zu EU-HTA und AMNOG
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