22. September 2026 US-Preispolitik: AMNOG für innovative Arzneimittel weiterentwickeln
Deutschland muss für innovative Arzneimittel attraktiv bleiben
Deutschland verliert bei der Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel an Boden. Jedes dritte Arzneimittel, das in den vergangenen zehn Jahren in den USA zugelassen wurde, ist in Deutschland nicht zugelassen. Damit fehlen Ärztinnen und Ärzten 175 innovative Arzneimittel, darunter 51 mit Breakthrough-Therapy-Status und damit besonders hohem medizinischem Potenzial. Zugleich verliert Europa auch gegenüber China als früher Zulassungsstandort an Bedeutung (CRA 2026).
Der Innovationsrückstand ist eng mit der Attraktivität und Verlässlichkeit des deutschen Marktumfelds verbunden. Deshalb muss das AMNOG-Verfahren planbar sein, Innovation angemessen berücksichtigen und Anreize für einen zügigen Marktzugang schaffen. Kurzfristige Einsparziele dürfen den Zugang zu innovativen Therapien nicht beeinträchtigen.
US-Preispolitik verändert die Rahmenbedingungen des AMNOG
Die AMNOG-Preisbildung kann nicht mehr ausschließlich national betrachtet werden. Deutsche Erstattungspreise wirken über die US-Preispolitik und Preisreferenzierung in den weltweit größten Arzneimittelmarkt hinein. Ein dadurch sinkendes Preisniveau in den USA kann die Refinanzierung von Forschung und Entwicklung beeinträchtigen.
Nationale Preisvorgaben können damit auf globale Investitionsentscheidungen und Markteinführungsstrategien zurückwirken. Die Eingriffe in die AMNOG-Preisbildung durch das BStabG verschärfen diese Risiken. Deshalb sollte das Verhandlungsprinzip im AMNOG wieder gestärkt werden.
Preisbildung an globale Herausforderungen anpassen
Um internationale Rückwirkungen abzumildern, sollte in den Erstattungsbetragsverhandlungen das US-amerikanische Preisniveau berücksichtigt werden können.
Zudem sollte für neue Arzneimittel in den ersten zwölf Monaten nach Markteinführung wieder die freie Preisbildung gelten. Dies kann die Entscheidung begünstigen, trotz internationaler Referenzwirkungen frühzeitig eine europäische Zulassung anzustreben und innovative Arzneimittel auch in Deutschland verfügbar zu machen.
Vertraulichkeit stärken und innovationsgerechte Maßstäbe setzen
Die bestehende Möglichkeit, verhandelte Erstattungsbeträge nicht zu listen, sollte ausgeweitet und praktikabler gestaltet werden. Dafür sollten der zusätzliche Abschlag von 9 Prozent und die Begrenzung auf das erstmalige Inverkehrbringen aufgehoben werden. Auch der Ausgleich der Handelsmargen durch die pharmazeutische Industrie sollte entfallen.
Zugleich braucht die AMNOG-Preisbildung innovationsgerechte Referenzmaßstäbe. Generikapreise bilden den Wettbewerb nach Ablauf des Patentschutzes ab und sind deshalb kein geeigneter Maßstab für den Wert einer neuen Therapie. Entscheidend sollten der medizinische Fortschritt und vergleichbare patentgeschützte Therapieoptionen sein.
Vier Maßnahmen für eine innovationsgerechte AMNOG-Preisbildung
Die Herausforderungen durch die US-Preispolitik und Most Favored Nation (MFN) erfordern neue Ansätze. Die folgenden Maßnahmen werden voraussichtlich nicht ausreichen, sind aber notwendige erste Schritte.
Der vfa schlägt vor:
- das US-amerikanische Preisniveau in Erstattungsbetragsverhandlungen zu berücksichtigen,
- die freie Preisbildung für die ersten zwölf Monate wieder einzuführen,
- die Vertraulichkeitsoption für Erstattungsbeträge zu stärken und
- innovationsgerechte Referenzmaßstäbe in der Preisverhandlung anzuwenden.
Ziel ist eine AMNOG-Preisbildung, die globale Entwicklungen berücksichtigt, die Durchlässigkeit von Innovationen in die Versorgung sichert und die Attraktivität Deutschlands für die Markteinführung innovativer Arzneimittel erhält.
Häufige Fragen zur US-Preispolitik und zum AMNOG
Das komplette AMNOG-Konzept des vfa als PDF-Broschüre
Warum das AMNOG jetzt neu ausgerichtet werden muss - Drei Reformfelder für ein AMNOG im globalen Wettbewerb:
- Den Risiken der US-Preispolitik für die Versorgung aktiv begegnen
- Rückkehr zum nutzen- und evidenzbasierten AMNOG
- AMNOG zukunftsfähig weiterentwickeln