22. September 2026 AMNOG: Nutzenbasierte Preisbildung für innovative Arzneimittel stärken
Zusatznutzen als Grundlage der AMNOG-Preisbildung
Das AMNOG verbindet die Bewertung des Zusatznutzens mit der Preisfindung für innovative Arzneimittel. Der vom
G-BA festgestellte Zusatznutzen bildet die Grundlage für die anschließenden
Erstattungsbetragsverhandlungen zwischen pharmazeutischem Unternehmer und GKV-Spitzenverband.
Dieses Prinzip ermöglicht es, den therapeutischen Wert von
Innovationen bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Zugleich schafft es einen Anreiz, möglichst umfangreiche Evidenz für die Nutzenbewertung vorzulegen. Der ausgehandelte Erstattungsbetrag spiegelt damit das Ergebnis eines nutzen- und verhandlungsbasierten Verfahrens wider.
BStabG-Regelungen überlagern die nutzenbasierte Preisbildung
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wurden zusätzliche Instrumente eingeführt, die aus Sicht des vfa das Grundprinzip des AMNOG schwächen.
Der zusätzliche Herstellerabschlag von 8,5 Prozent erhöht den Preisdruck – unabhängig vom therapeutischen Wert des Arzneimittels. Restriktive Preis-Mengen-Regelungen können den nutzenbasiert verhandelten Erstattungsbetrag zusätzlich senken.
Hinzu kommen verordnungssteuernde Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel. Sie können dazu führen, dass Krankenkassen über Ausschreibungen Einfluss darauf nehmen, welche Therapie verordnet wird. Aus Sicht des vfa verschiebt sich die Steuerung damit von der geeigneten hin zur möglichst günstigen Therapie.
In ihrer Gesamtheit überlagern pauschale Abschläge, mengenbezogene Regelungen und nachgelagerte Rabattmechanismen den im AMNOG festgestellten Zusatznutzen und therapeutischen Wert. Der vfa fordert deshalb, diese Eingriffe zurückzunehmen und die nutzen- und verhandlungsbasierte Preisfindung wieder zu stärken.
Inflationsausgleich bei Erstattungsbeträgen ermöglichen
Ein weiteres Problem ist aus Sicht des vfa der fehlende Inflationsausgleich bei AMNOG-Erstattungsbeträgen. Während verhandelte Erstattungsbeträge über Jahre unverändert bleiben oder sogar sinken, steigen die Kosten für Forschung, Entwicklung und Produktion.
Das betrifft unter anderem klinische Studien, hochqualifiziertes Personal und Labormaterialien. Hinzu kommen gestiegene Energie-, Rohstoff- und Produktionskosten. Die Erlöse heute verfügbarer Arzneimittel bilden zugleich die wirtschaftliche Grundlage für laufende und zukünftige Forschung und Entwicklung.
Bleiben Erstattungsbeträge trotz steigender Kosten nominal unverändert, verringert sich der finanzielle Spielraum für neue Forschungsprojekte. Der vfa schlägt deshalb einen Inflationsausgleich für erstattungsbetragsgeregelte Arzneimittel vor.
Verlässliche Rahmenbedingungen für Versorgung und Pharmastandort
Die zusätzlichen Eingriffe in die AMNOG-Preisbildung erhöhen aus Sicht des vfa den Preisdruck und erschweren die Planbarkeit. Dies kann die Einführung neuer Arzneimittel und ihre dauerhafte Verfügbarkeit in Deutschland infrage stellen.
Zugleich sind verlässliche Rahmenbedingungen für den Forschungs-, Innovations- und Produktionsstandort von Bedeutung. Im internationalen Wettbewerb um Forschung und Investitionen sollte Deutschland deshalb eine nutzenbasierte und planbare Preisfindung gewährleisten.
Der vfa schlägt vor, den zusätzlichen Herstellerabschlag, Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel und restriktive Preis-Mengen-Regelungen abzuschaffen. Ergänzend sollte ein Inflationsausgleich für erstattungsbetragsgeregelte Arzneimittel etabliert werden.
vfa-Vorschlag
- Abschaffung des zusätzlichen Herstellerabschlags, der Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel sowie der restriktive Preis-Mengen-Regelungen
- Etablierung eines Inflationsausgleichs für erstattungsbetragsgeregelte Arzneimittel
Häufige Fragen zur nutzenbasierten AMNOG-Preisbildung
Das komplette AMNOG-Konzept des vfa als PDF-Broschüre
Warum das AMNOG jetzt neu ausgerichtet werden muss - Drei Reformfelder für ein AMNOG im globalen Wettbewerb:
- Den Risiken der US-Preispolitik für die Versorgung aktiv begegnen
- Rückkehr zum nutzen- und evidenzbasierten AMNOG
- AMNOG zukunftsfähig weiterentwickeln