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Festbetragspolitik lässt Zuzahlungen für Patienten massiv steigen

Noch mehr Zuzahlungen für Patienten wegen Festbetragsabsenkungen?

Höhere Zuzahlungen durch Festbetragspolitik?Als der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober 2004 Festbeträge auch für patentgeschützte Blutfettsenker aus der Gruppe der Statine festlegte, hatten mehr als 100.000 Patienten kaum eine Wahl: Entweder mussten sie sich ein anderes Statin verordnen lassen oder künftig pro Jahr rund 200 Euro dazubezahlen. Statine sind nicht die einzigen Arzneimittel mit niedrigen Festbeträgen auch auf moderne patentgeschütze Präparate. Auch für innovative Arzneimittel zum Beispiel zur Behandlung säurebedingter Erkrankungen des Magen (Protonenpumpeninhibitoren) und zur Behandlung von Hypertonie und Herzinsuffizienz (ACE-Hemmer) wurden niedrige Festbeträge festgesetzt. Grund hierfür ist die Bildung von so genannten Jumbogruppen, in denen patentfreie und patentgeschützte Arzneimittel zusammengefasst werden. Die Festbeträge dieser Jumbogruppen orientieren sich an den niedrigen Preisen der patentfreien Arzneimittel, eine Versorgung der Versicherten mit modernen Arzneimitteln ist zu diesen geringen Preisen oftmals nicht möglich.

Mit Stand Juni 2007 mussten Versicherte von den insgesamt 27.182 verfügbaren Fertigarzneimittelpackungen mit Festbetrag bei 2.306 Packungen die Differenz zwischen dem höheren Apothekenverkaufspreis und dem Festbetrag selbst tragen. Die Differenz ist zusätzlich zum regulären Zahlungsbetrag von fünf bis zehn Euro je Packung zu entrichten. Für diese "spezielle Zuzahlung" gibt es keine Obergrenze, und sozial Schwache müssen sie also in vollem Umfang leisten.

Der VFA dokumentiert und kommentiert die Hintergründe auf den folgenden Seiten.