8. Juli 2026 GKV-BStabG: Mehr Belastung für Innovation, Versorgung und Standort
Was das Reformgesetz verändern soll
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten und die Beitragssätze stabilisieren. Nach Angaben des Bundestags geht die Bundesregierung für 2027 von einer Deckungslücke in der GKV in Höhe von 15,3 Milliarden Euro aus. Bis 2030 könne sie auf rund 40 Milliarden Euro steigen.
Aus Sicht des vfa greift der Gesetzentwurf jedoch tief in die bisherigen Regeln für innovative Arzneimittel ein. Besonders kritisch ist: Im parlamentarischen Verfahren wurden zentrale Belastungen für pharmazeutische Unternehmen nicht reduziert, sondern weiter verschärft. Während andere Akteure teilweise entlastet wurden, sollen die Belastungen für die Pharmaindustrie an mehreren Stellen steigen.
Der Bundestag soll am 10. Juli 2026 über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abstimmen.
Drei Änderungen erhöhen den Druck auf Unternehmen
Die Parlamentsfassung sieht nach vfa-Angaben drei wesentliche Verschärfungen gegenüber dem vorherigen Stand vor:
Herstellerabschlag: Statt einer dynamischen Komponente soll ein fester Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent gelten. Nach vfa-Berechnungen steigt die Belastung der Industrie allein 2027 dadurch von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden Euro auf rund 3,2 Milliarden Euro.
Preis-Mengen-Regelung: Die Preis-Mengen-Regelung soll um 50 Prozent verschärft werden. Nach konservativer vfa-Schätzung erhöht dies die Belastung bis 2030 um rund zwei Milliarden Euro gegenüber dem Kabinettsentwurf.
Impfstoffabschlag: Der zusätzliche Impfstoffabschlag soll auf neun Prozent steigen; zugleich ist ein Preismoratorium bis Ende 2030 vorgesehen.
Insgesamt summieren sich die zusätzlichen Belastungen nach vfa-Berechnungen bis 2030 auf rund 4,5 Milliarden Euro.
Andere Akteure wurden entlastet — Pharma zusätzlich belastet
Nach den Ideen des Entwurfs sollen Krankenkassen künftig Gruppen „therapeutisch vergleichbarer“ Arzneimittel festlegen und dafür exklusive Rabattverträge vereinbaren können. Ärztinnen und Ärzte müssten dann im Regelfall die rabattierten Präparate verordnen, sofern nicht im Einzelfall medizinische Gründe dagegensprechen. Dies würde einen tiefen Systemeingriff bedeuten! Denn damit würde sich der Schwerpunkt der Versorgung verschieben: weg von Zusatznutzen und Therapiegenauigkeit, hin zu einer stärkeren Ausrichtung am niedrigsten Preis.
Was sich in der Parlamentsfassung verändert hat. Ein zentraler Punkt in der Debatte lautet, die Pharmaindustrie werde beim GKV-BStabG geschont. Die Änderungen im parlamentarischen Verfahren zeigen ein anderes Bild: Krankenhäuser, Versicherte und teilweise auch die Ärzteschaft wurden gegenüber dem Referentenentwurf entlastet. Die pharmazeutische Industrie ist demnach der einzige Leistungserbringer, dessen finanzielle Belastung im Verfahren an mehreren Stellen gleichzeitig erhöht wurde.
Damit verschiebt sich die Wirkung des Gesetzes: Aus einem Sparpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen wird zugleich ein zusätzlicher Belastungsfaktor für Forschung, Produktion und Markteinführung innovativer Arzneimittel in Deutschland.
Warum der Herstellerabschlag Investitionen hemmt
Herstellerabschläge sind Zwangsrabatte auf erstattungsfähige Arzneimittel. Sie reduzieren die Erlöse der Unternehmen unabhängig davon, ob ein Arzneimittel einen nachgewiesenen Zusatznutzen hat, wie hoch der Forschungsaufwand war oder welche Investitionen mit Entwicklung, Produktion und Markteinführung verbunden sind.
Der geplante feste Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent ist daher ein problematisches Signal. Investitionsentscheidungen in Forschung, klinische Entwicklung und Produktion werden häufig über viele Jahre vorbereitet. Dafür brauchen Unternehmen verlässliche Rahmenbedingungen. Zusätzliche, politisch gesetzte Abschläge verschlechtern diese Planbarkeit und entziehen Mittel, die für Forschung, Produktion und Standortentwicklung benötigt werden.
Rabattverträge schwächen die AMNOG-Logik
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Rabattverträge für Gruppen „therapeutisch vergleichbarer“ patentgeschützter Arzneimittel. Krankenkassen oder ihre Verbände könnten solche Gruppen bilden und exklusive Rabattverträge vereinbaren. Ärzt:innen müssten dann im Regelfall die rabattierten Präparate verordnen, sofern nicht im Einzelfall medizinische Gründe dagegensprechen.
Damit würde ein zusätzlicher Steuerungsmechanismus neben die AMNOG-Nutzenbewertung treten. Das AMNOG soll den Zusatznutzen neuer Arzneimittel bewerten und auf dieser Grundlage nutzenorientierte Erstattungsbeträge ermöglichen. Wenn der tatsächliche Zugang zur Versorgung künftig stärker von Rabattmechanismen abhängt, verliert diese evidenzbasierte Preisbildung an Gewicht. Für Patient:innen kann dadurch das Risiko steigen, dass nicht die individuell am besten geeignete Therapie im Vordergrund steht, sondern das rabattierte Präparat.
Impfstoffabschlag setzt ein falsches Signal für Prävention
Der zusätzliche Abschlag auf Impfstoffe mit Patent- oder Unterlagenschutz trifft einen Bereich, der gesundheitspolitisch gestärkt werden sollte. Impfstoffe sind ein zentrales Instrument der Prävention. Sie können Erkrankungen verhindern, Krankheitslast verringern und Gesundheitssysteme entlasten.
Ein höherer Impfstoffabschlag passt deshalb nicht zu dem Ziel, Prävention und Versorgungssicherheit zu stärken. Wer Impfquoten verbessern, neue Impfstoffe verfügbar machen und stabile Lieferketten sichern will, sollte verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für Forschung, Entwicklung und Produktion schaffen.
Standortklausel bleibt zu eng
Die ursprünglich diskutierte Standortklausel sollte Investitionen in Deutschland fördern und höhere Abschläge teilweise ausgleichen. In der aktuellen Ausgestaltung bleibt sie jedoch auf wenige neu eingeführte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beschränkt und setzt ausschließlich auf klinische Studien als Kriterium. Damit entfaltet sie kaum investitionspolitische Wirkung.
Für einen starken Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland reicht eine eng begrenzte Ausnahme nicht aus. Standortpolitik muss dort ansetzen, wo Investitionsentscheidungen tatsächlich entstehen: bei verlässlichen Erstattungsbedingungen, planbaren Preisen, international wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen und einer innovationsfreundlichen Umsetzung des AMNOG.
Internationale Preispolitik erhöht die Risiken
Zusätzlicher Preisdruck in Deutschland kann auch über den deutschen Markt hinaus relevant werden, beispielsweise durch das „Most Favored Nation“-Prinzip der US-Regierung für Arzneimittelpreise. Wenn US-Preise auf niedrigere Preisniveaus in Referenzmärkten Bezug nehmen, können zusätzliche Abschläge in Deutschland internationale Folgewirkungen haben.
Damit entsteht ein industriepolitisches Spannungsfeld: Deutschland will Forschung, Produktion und Innovation stärken. Gleichzeitig würden mit dem GKV-BStabG die wirtschaftlichen Bedingungen für innovative Arzneimittel verschärft.
Was jetzt nötig ist
Deutschland braucht stabile GKV-Finanzen. Zugleich braucht das Land verlässliche Rahmenbedingungen für innovative Arzneimittel, schnelle Versorgung und Investitionen in Forschung und Produktion.
Wer innovative Versorgung, Spitzenforschung und industrielle Wertschöpfung in Deutschland sichern will, sollte das AMNOG stärken, nicht durch zusätzliche Rabatt- und Abschlagsmechanismen überlagern.
Häufige Fragen zum BStabG
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Die vfa-Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) vom 20. April 2026