Drucken
öffnen / schließen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

vfa-Faktencheck zum ersten Bericht der FinanzKommission Gesundheit: Arzneimittel, DiGA und GKV-Finanzierung

Die FinanzKommission Gesundheit (FKG) hat am 30. März 2026 ihren ersten Bericht zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Der vfa prüft die Aussagen und Reformempfehlungen zu Arzneimitteln und Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) und ordnet deren Folgen für Versorgungssicherheit, Innovationen und den Pharmastandort Deutschland ein.

  • Die FKG legt 66 Empfehlungen zur Stabilisierung der GKV vor.
  • Der vfa kritisiert die fehlende Berechnungsgrundlage für die Ausgabendynamik bei Arzneimitteln und sieht negative Auswirkungen auf die Versorgung.
  • Kritisch bewertet werden insbesondere die Empfehlungen zu Herstellerabschlag, Preis-Mengen-Regelung, Selektivverträgen für innovative Arzneimittel, Orphan Drugs, Impfstoffen und DiGA.
Zwei männliche Bürokollegen prüfen gemeinsam Daten am Tablet

Die insgesamt 66 Empfehlungen werden von der FKG mit einem Entlastungspotenzial von 42,3 Mrd. Euro für 2027 und 63,9 Mrd. Euro im Jahr 2030 beziffert. Der vfa hat sich mit wesentlichen Aussagen und Reformempfehlungen im Bereich Arzneimittel und Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA) auseinandergesetzt und unterzieht diese im Folgenden einem Faktencheck.

Hintergrund zum FKG-Bericht: Ausgabenanalyse und Einordnung aus Sicht des vfa

Zur Ableitung von Empfehlungen wird im Bericht zunächst eine Beschreibung der Vergütungssystematik sowie eine Analyse der Ausgaben vorgenommen. Dabei wird nach Aussage der Autorinnen und Autoren das sogenannte Verfahren der Komponentenzerlegung zur Identifikation der wesentlichen Treiber angewendet. Im Bereich Arzneimittel kommt der Bericht zum Schluss, dass die Ausgabendynamik im Patentmarkt hauptsächlich auf die Preiskomponente zurückzuführen sei. Die patentgeschützten Arzneimittel mit einer Nutzenbewertung hätten bei den Ausgaben die höchste Dynamik.

Reformempfehlung 37: Herstellerabschlag für patentgeschützte Arzneimittel

Die Kommission empfiehlt die Anhebung des Herstellerabschlags für patentgeschützte Arzneimittel für das Jahr 2027 um weitere 7 Prozentpunkte auf 14 Prozent sowie die Einführung eines dynamisierten, an die Einnahmen gekoppelten Herstellerabschlags ab 2028.

Reformempfehlung 38: Gesetzliche Umsatzschwellen und Rabattsätze (Preis-Mengen-Regelung)

Die Kommission empfiehlt zur Nachschärfung der bisherigen „Preis-Mengen-Regelung“, Umsatzschwellen und Rabattsätze bei Überschreiten gesetzlich vorzugeben.

Reformempfehlung 39: Selektivverträge bei patentgeschützten Arzneimitteln

Die Kommission empfiehlt die Einführung einer Verordnungssteuerung bei patentgeschützten Arzneimitteln über Selektivverträge. Für die Umsetzung soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt werden, wirkstoffübergreifend „therapeutisch vergleichbare“ Arzneimittel zu listen. Auf dieser Basis sollen Krankenkassen Selektivverträge abschließen können.

Reformempfehlung 40: Abschaffung der Orphan-Drug-Regelung im AMNOG

Die Kommission empfiehlt die Abschaffung der aktuellen Orphan Drug-Regelung im AMNOG-Verfahren.

Reformempfehlung 44: Schutzimpfungen, Preismoratorium und Rabattverträge

Für die Schutzimpfungen empfiehlt die Kommission ein Paket an ausgeweiteten Regulierungsmöglichkeiten, so insb. ein Preismoratorium mit Möglichkeit zur inflationsbedingten Anpassung, die Möglichkeit zum Abschluss von Rabattverträgen sowie die Anwendung des allgemeinen Herstellerabschlags.

Reformempfehlung 48: DiGA-Erprobungsjahr und Zuzahlungen

Die Kommission empfiehlt, das Erprobungsjahr von DiGA zu streichen und die Erstattung durch die GKV erst nach der Preisverhandlung zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen Zuzahlungen für Versicherte bei der Inanspruchnahme von DiGA eingeführt werden.

Fazit: Folgen für GKV-Finanzierung, Versorgungssicherheit und den Pharmastandort Deutschland

Die Vorschläge der Kommission sollen eine Diskussions- und Entscheidungsbasis für Reformen im Bereich der GKV-Finanzierung bilden. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass die Empfehlungen einen sehr eingeschränkten Fokus haben. Die Gesundheitsversorgung in Deutschland steht vor dem Hintergrund der amerikanischen Handels- und Arzneimittelpreispolitik enorm unter Druck. Gerade diese Einordnungen hat die Kommission bei ihrer Analyse völlig außer Acht gelassen. Darüber hinaus werden die negativen Auswirkungen auf die Versorgungsqualität und den Zugang zu Innovationen nur unzureichend berücksichtigt.

Aufgabe der Bundesregierung und des Parlaments ist es nun, die Auswirkungen für den gesamten Wirtschaftsstandort und die Arzneimittelversorgung in den Blick zu nehmen.
Eine nachhaltige Gesundheitspolitik muss Versorgungssicherheit, Finanzierbarkeit und Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen zum Bericht der Finazkommission Gesundheit (FKG):

Der Bericht der FinanzKommission Gesundheit soll eine Grundlage für kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung liefern und enthält 66 Empfehlungen mit bezifferten Entlastungspotenzialen.

Der vfa kritisiert, dass die Darstellung der Ausgaben im Patentmarkt verkürzt ist und relevante Fakten sowie aktuellen globalen Herausforderungen außer Acht lässt.

Aus Sicht des vfa gefährdet ein höherer oder dynamisierter Herstellerabschlag planbare Erstattungsbedingungen, schwächt Investitionsanreize und kann den Zugang zu Innovationen beeinträchtigen.

Der vfa sieht erhebliche Risiken für den Zugang zu Therapien bei seltenen Erkrankungen, weil viele Orphan Drugs dann aus formalen Gründen keinen Zusatznutzen mehr erreichen und einem erheblichen Marktrücknahmerisiko ausgesetzt wären.

Der vfa argumentiert, dass die Streichung des Erprobungsjahres und zusätzliche Zuzahlungen den ohnehin noch jungen DiGA-Markt schwächen und die Etablierung digitaler Therapien erschweren würden.