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BStabG: Warum der Referentenentwurf Innovation, Versorgung und Standort unter Druck setzt

Der Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung entlasten. Aus Sicht des vfa greift er dabei jedoch tief in die bisherigen Regeln für die Versorgung mit innovativen Arzneimitteln ein. Die forschenden Pharma-Unternehmen warnen vor einem Kurswechsel, der das evidenzbasierte AMNOG schwächt, den Zugang zu neuen Therapien erschwert und die Bedingungen für Investitionen verschlechtert.

Eingriffe mit weitreichenden Folgen

Im Zentrum der Kritik steht nicht eine einzelne Maßnahme, sondern die Summe der geplanten Eingriffe. Erstattungsbetragsverhandlungen, die eigentlich individuelle und nutzenorientierte Lösungen ermöglichen sollen, werden durch zusätzliche Preis- und Steuerungsinstrumente immer stärker überlagert. Das trifft ausgerechnet einen Bereich, in dem Deutschland auf Verlässlichkeit, Innovationskraft und schnellen Zugang zu neuen Therapien angewiesen ist.

Dynamischer Herstellerabschlag: mehr Unsicherheit, weniger Investitionen

Besonders kritisch zu bewerten ist die geplante Einführung eines dynamisierten Herstellerabschlags, also einen weiteren Zwangsrabatt für patentgeschützte Arzneimittel zusätzlich zum bestehenden Herstellerabschlag. Ab 2027 soll diese dynamische Komponente jährlich neu festgesetzt werden. Damit entstünde ein Instrument, dessen Höhe von Faktoren abhinge, die einzelne Unternehmen weder beeinflussen noch belastbar kalkulieren könnten. Für Investitionsentscheidungen, die oft viele Jahre im Voraus getroffen werden, wäre dies ein höchstproblematisches Signal.

Hinzu kommt, dass der Herstellerabschlag gerade in einer Phase wachsender internationaler Konkurrenz die falschen Anreize setzt. Statt Planbarkeit zu schaffen, würden Mittel für Forschung, Produktion und Standortentwicklung entzogen. Der dynamische Herstellerabschlag würde Investitionen verhindern und langfristige Stabilität für Unternehmen unmöglich machen.

Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel: Preis vor Passgenauigkeit?

Nach den Ideen des Referentenentwurfs sollen Krankenkassen künftig Gruppen „therapeutisch vergleichbarer“ Arzneimittel festlegen und dafür exklusive Rabattverträge vereinbaren können. Ärztinnen und Ärzte müssten dann im Regelfall die rabattierten Präparate verordnen, sofern nicht im Einzelfall medizinische Gründe dagegensprechen. Dies würde einen tiefen Systemeingriff bedeuten! Denn damit würde sich der Schwerpunkt der Versorgung verschieben: weg von Zusatznutzen und Therapiegenauigkeit, hin zu einer stärkeren Ausrichtung am niedrigsten Preis.

Das Grundprinzip des AMNOG würde damit ad absurdum geführt. Wenn Nutzenbewertung und Erstattungsbetrag formal bestehen blieben, der tatsächliche Zugang zur Versorgung aber zunehmend von Rabattmechanismen abhinge, verlöre die evidenzbasierte Preisbildung in der Versorgung an Gewicht. Für Ärztinnen und Ärzte würde zugleich der Druck wachsen, wirtschaftlichen Vorgaben zu folgen. Für Patientinnen und Patienten würde das Risiko steigen, dass nicht mehr die medizinisch am besten geeignete Therapie im Vordergrund stünde, sondern die rabattierte.

Zusätzlicher Impfstoffabschlag: falsches Signal für Prävention

Die geplanten zusätzlichen Abschläge auf Impfstoffe mit Patent- und Unterlageschutz lehnen die forschenden Arzneimittelhersteller nachdrücklich ab. Eine solche Neuregelung würde ausgerechnet einen Bereich treffen, der gesundheitspolitisch gestärkt werden sollte. Impfstoffe sind besonders wirksame und kosteneffiziente Präventionsinstrumente, machen aber nur einen kleinen Teil der GKV-Ausgaben aus.

Unsere Kritik zielt dabei nicht nur auf die finanzielle Belastung selbst, sondern auch auf ihre politische Signalwirkung. Wer Prävention stärken, Impfquoten verbessern und Versorgungssicherheit schaffen will, sollte stabile und planbare Rahmenbedingungen garantieren.

Geopolitische Herausforderungen verschärfen den Druck zusätzlich

Besondere Brisanz erhalten die vom Bundesgesundheitsministerium vorgeschlagenen Maßnahmen durch die aktuelle geopolitische Lage sowie das Most-Favored-Nation-Modell (MFN) der US-Regierung für Arzneimittelpreise. Wenn US-Preise auf niedrigere Preisniveaus in Referenzmärkten Bezug nehmen, können zusätzliche Abschläge in Deutschland weit über den heimischen Markt hinauswirken. Damit steigt das Risiko, dass der Preisdruck in Deutschland auch internationale Preisauswirkungen auslöst und frühe Markteinführungen unattraktiver werden.

Gerade vor diesem Hintergrund erweist sich der Referentenentwurf als industriepolitisch widersprüchlich. Während Deutschland im internationalen Wettbewerb um Investitionen, Forschung und Produktion an Attraktivität gewinnen müsste, würden ausgerechnet die Bedingungen für innovative Arzneimittel verschärft - und das gesundheitspolitische Sparinstrumente mutiert zugleich zu einem existenziellen Standortproblem.

Häufige Fragen zum BStabG

Die Arzneimittelhersteller kritisieren vor allem vier Punkte: den dynamisierten Herstellerabschlag, Rabattverträge für „therapeutisch vergleichbare“ Patentarzneimittel, den zusätzlichen Abschlag auf Impfstoffe unter Patent- oder Unterlagenschutz und weitere Eingriffe in die nutzenbasierte Preisbildung des AMNOG. Aus Sicht der Industrie schwächen diese Maßnahmen Innovation, Versorgung und Standortattraktivität.

Weil er laut Referentenentwurf nicht dauerhaft feststeht, sondern regelmäßig angepasst werden soll - für die pharmazeutischen Unternehmen ein kaum kalkulierbares Belastungsinstrument, das Investitionen erschwert und die wirtschaftliche Planbarkeit deutlich verschlechtert.

Nach dem Entwurf sollen Krankenkassen oder Ihre Verbände wirkstoffübergreifende Ausschreibungen rabattierter Präparate innerhalb "therapeutisch vergleichbarer" Gruppen schließen; die rabattierten Arzneimittel sollen dann bevorzugt von Ärztinnen und Ärzten verordnet werden. Die Therapiewahl würde somit nicht länger nach medizinischen Gesichtspunkten erfolgen, sondern allein nach dem Preis, weil ärztliche Behandlungsentscheidungen unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck gerieten.

Weil Impfstoffe ein zentrales Präventionsinstrument sind und zugleich nur einen kleinen Teil der GKV-Ausgaben ausmachen. Ein weiterer Abschlag würde neue Impfstoffe belasten und den schnellen Zugang zu Innovationen in der Prävention erschweren.

Eine internationale Preisreferenzierung würde deutsche Preise stärker ins Gewicht rücken lassen. Sinkt das Preisniveau hierzulande weiter, könnten daraus auch internationale Preiseffekte entstehen, die Exporterlöse, Investitionen und frühe Markteinführungen zusätzlich unter Druck setzen.