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24. Dezember 2022 Covid-19-Impfung für Kinder und Jugendliche

Auch wenn Kinder und Jugendliche eine Corona-Erkrankung meist ohne schwere Symptome überstehen, sind doch einige von ihnen schwerer betroffen. Um dieses Risiko zu senken, wurden und werden Covid-19-lmpfstoffe auch für Minderjährige entwickelt und zur Zulassung gebracht.

Stand der Verfügbarkeit von Covid-19-Impfstoffen für Minderjährige in der EU

Für Minderjährige ab 5 Jahren sind in der EU mittlerweile Covid-19-Impfstoffe für die Grundimmunisierung verfügbar. Für Jugendliche ab 12 Jahren sind zudem Impfstoffe für eine Booster-Impfung zugelassen. Das zeigt die folgende Tabelle.

Hersteller (Impfstoff)zugelassene Dosierung für 12- bis 17-Jährigezugelassene Dosierung für 5-11-Jährige (bzw. 6-11-Jährige)zugelassene Dosierung für Kinder ab 6 Monaten bis unter 5 bzw. unter 6 Jahren
BioNTech/Pfizer (Comirnaty)30 Mikrogramm mRNA ( ab 5 Jahren: 2 Injektionen zur Grundimmunisierung, 1 Injektion für Boosterimpfung Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) )10 Mikrogramm mRNA; 2 Injektionen zur Grundimmunisierung oder 1 Injektion für Boosterimpfung3 Mikrogramm mRNA; 3 Injektionen zur Grundimmunisierung
BioNTech/Pfizer (Comirnaty, bivalent, BA.1-adaptiert)30 Mikrogramm mRNA (1 Injektion für Boosterimpfung)noch keine Zulassung beantragtnoch keine Zulassung beantragt
BioNTech/Pfizer (Comirnaty, bivalent, BA.4/5-adaptiert)30 Mikrogramm mRNA (1 Injektion für Boosterimpfung Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) )noch keine Zulassung; aber Zulassung beantragt Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) noch keine Zulassung beantragt
Moderna (Spikevax)2 Injektionen mit 100 Mikrogramm mRNA zur Grundimmunisierung Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) , 1 Injektion mit 50 Mikrogramm mRNA für Boosterimpfung Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ab 6 Jahren: 50 Mikrogramm mRNA; 2 Injektionen zur Grundimmunisierungbis unter 6 Jahren: 25 Mikrogramm mRNA; 2 Injektionen zur Grundimmunisierung
Moderna (Spikevax bivalent Original/Omicron BA.1)1 Injektion mit 50 Mikrogramm mRNA für Boosterimpfung Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ab 6 Jahren: 25 Mikrogramm mRNA; 1 Injektion für Boosterimpfungnoch keine Zulassung
Moderna (Spikevax bivalent Original/Omicron BA.4/5)noch keine Zulassung, aber Zulassung beantragt Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) für 1 Injektion mit 50 Mikrogramm mRNA für Boosterimpfungnoch keine Zulassungnoch keine Zulassung
Novavax (Nuvaxovid) 5 Mikrogramm Antigen + 50 Mikrogramm Matrix-M (2 Injektionen zur Grundimmunisierung) Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) noch keine Zulassung beantragtnoch keine Zulassung beantragt

Für die Vektorviren-Impfstoffe von Uni Oxford/AstraZeneca und Janssen sind für die nächste Zeit keine Zulassungsanträge für die Verwendung bei Minderjährigen zu erwarten.

Grundsätzlich erfolgt die Erprobung der Impfstoffe, für die eine Zulassungserweiterung für Minderjährige in der EU vorgesehen ist, stets auf Grundlage von mit der EMA abgestimmten "pädiatrischen Entwicklungsplänen" (sogenannte Paediatric Investigation Plans = PIPs Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ). Vor der Studienteilnahme eines oder einer Minderjährigen müssen sowohl der potenzielle Teilnehmer / die potenzielle Teilnehmerin als auch deren beide Eltern über die Studie aufgeklärt werden, und alle müssen zustimmen. Wie Studien mit Minderjährigen geplant und durchgeführt werden, erläutert der vfa ausführlich in mehreren Artikeln.


Der Weg zum Impfangebot für Kinder unter 12 Jahren

Die folgenden Schritte sind nötig, bis ein Covid-19-Impfstoff für Kinder unter 12 Jahren zugelassen ist:

  1. Erproben des betreffenden Impfstoffs in einer Studie mit Kindern im richtigen Alter
  2. Auswerten und Veröffentlichen der Studienergebnisse
  3. Zusammenstellen dieser Ergebnisse und weiterer Informationen für einen Antrag auf Zulassungserweiterung für den Impfstoff; Einreichen des Antrags bei der EU-Arzneimittelbehörde EMA
  4. Prüfung der Antragsunterlagen durch Expert:innen für die EMA
  5. Empfehlung ("positive opinion") zur Zulassungserweiterung durch das Expertengremium der EMA (das CHMP)
  6. Zulassungserweiterung durch die Europäische Kommission
  7. Belieferung Deutschlands mit Impfstoff und Spritzen für Injektionen in geeigneter Dosierung