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12. August 2026 EUDI-Wallet: Die digitale Brieftasche

Die EUDI-Wallet soll zur persönlichen digitalen Brieftasche für Europa werden. Bürger:innen können sich damit künftig digital ausweisen und ausgewählte Nachweise sicher über ihr Smartphone vorlegen. Auch im Gesundheitswesen könnte sie Abläufe vereinfachen, beispielsweise bei der Identifikation, bei digitalen Gesundheitsdiensten oder perspektivisch bei der Teilnahme an Forschungsprojekten.

Was ist die EUDI-Wallet?

Die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet, ist eine europäische digitale Identitäts-Wallet. Sie soll Bürger:innen und Unternehmen ermöglichen, ihre Identität elektronisch nachzuweisen und digitale Dokumente oder einzelne bestätigte Angaben sicher zu verwenden.

Grundlage ist die 2024 in Kraft getretene europäische eIDAS-Verordnung für digitale Identitäten. Jeder EU-Mitgliedstaat muss mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen. Die Nutzung soll freiwillig und für Bürger:innen kostenlos sein. Gleichzeitig sollen die Wallets nach gemeinsamen europäischen Vorgaben funktionieren und auch grenzüberschreitend eingesetzt werden können.

Warum wird die EUDI-Wallet eingeführt?

Die EUDI-Wallet soll digitale Identitätsnachweise in Europa einfacher, einheitlicher und sicherer machen. Bislang unterscheiden sich die nationalen Verfahren erheblich. Viele digitale Dienste verlangen außerdem eigene Nutzerkonten, vollständige Ausweisdaten oder zusätzliche Identitätsprüfungen.

Mit der EUDI-Wallet sollen Menschen gegenüber Behörden, Unternehmen oder digitalen Diensten nachweisen können, wer sie sind oder dass sie eine bestimmte Voraussetzung erfüllen. Dabei muss nicht immer das vollständige Dokument geteilt werden. Soll beispielsweise lediglich die Volljährigkeit geprüft werden, könnte die Wallet nur die Information „über 18 Jahre“ bestätigen, ohne das genaue Geburtsdatum offenzulegen.

Wie funktioniert die EUDI-Wallet?

Die EUDI-Wallet soll in Deutschland als App auf dem Smartphone bereitgestellt werden. Nach einer sicheren Identitätsprüfung können Nutzende darin digitale Nachweise hinterlegen. Diese Nachweise werden von dazu berechtigten Stellen ausgestellt und können anschließend gegenüber registrierten Organisationen verwendet werden.

Die Weitergabe wird jeweils von den Nutzenden angestoßen. Sie sollen sehen können, welche Stelle welche Angaben für welchen Zweck anfordert, und entscheiden, ob sie diese freigeben. Ein Grundprinzip ist die sogenannte selektive Offenlegung: Übermittelt werden möglichst nur die Informationen, die für den jeweiligen Vorgang erforderlich sind.

Die im Wallet enthaltenen Nachweise sollen elektronisch überprüfbar sein (kein Ordner mit eingescannten Dokumenten). Eine empfangende Stelle kann dadurch feststellen, ob ein Nachweis von einer berechtigten Institution stammt und weiterhin gültig ist.

Welche Nachweise können in der EUDI-Wallet genutzt werden?

Zu den grundlegenden Anwendungen gehört der digitale Nachweis der eigenen Identität. Darüber hinaus können perspektivisch weitere amtliche oder private Nachweise hinzukommen:

  • Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel,
  • Führerschein,
  • Bildungs- und Berufsabschlüsse,
  • Mitglieds- oder Berechtigungsnachweise,
  • Bank- und Versicherungsunterlagen,
  • digitale Unterschriften.

Welche Dokumente beim Start tatsächlich verfügbar sein werden, hängt von der nationalen Umsetzung und von den jeweiligen ausstellenden Stellen ab. In Deutschland soll die staatliche EUDI-Wallet schrittweise eingeführt und anschließend um weitere Funktionen ergänzt werden.

Was bringt die EUDI-Wallet im Alltag?

Die EUDI-Wallet kann digitale Vorgänge verkürzen, bei denen Menschen bislang vollständige Dokumente hochladen, Formulare ausfüllen oder ihre Identität mehrfach nachweisen müssen. Behördengänge, Kontoeröffnungen, Bewerbungen oder Vertragsabschlüsse könnten damit vollständig digital abgewickelt werden.

Ein weiterer Vorteil liegt in der europäischen Nutzbarkeit. Ein in Deutschland ausgestellter digitaler Nachweis soll auch von entsprechenden Diensten in anderen EU-Staaten geprüft werden können. Das kann beispielsweise bei Reisen, einem Studium, einer Beschäftigung oder der Nutzung grenzüberschreitender Dienstleistungen helfen.

Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass Dokumente digital vorliegen. Der Nutzen entsteht vor allem dann, wenn Dienste die Wallet tatsächlich unterstützen und Bürger:innen ihre Nachweise einfach, gezielt und nachvollziehbar einsetzen können.

Wie kann die EUDI-Wallet im Gesundheitswesen eingesetzt werden?

Im Gesundheitswesen könnte die EUDI-Wallet insbesondere als sicherer Zugang zu digitalen Diensten und als Instrument für überprüfbare Nachweise dienen. Denkbar sind beispielsweise die Identifikation gegenüber einer Arztpraxis, Apotheke, Krankenkasse oder Forschungseinrichtung sowie die Anmeldung bei digitalen Gesundheitsangeboten.

Perspektivisch könnten auch Gesundheitsnachweise über die Wallet genutzt werden, etwa Versicherungsinformationen, die Europäische Krankenversicherungskarte, Impfnachweise oder bestimmte Angaben zu Verordnungen und Berechtigungen. Auch elektronische Rezepte ( eRezept Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ), Medikationsinformationen oder digitale Einwilligungen werden als mögliche Anwendungsfelder diskutiert. Ihre Erprobung obliegt aktuell auf nationaler Ebene der Gesellschaft für Telematikinfrastruktur (gematik).

Welche dieser Funktionen tatsächlich getestet und umgesetzt werden, ist noch nicht abschließend festgelegt. Klar ist: Gesundheitsdaten müssen besonders geschützt werden. Zugleich sollte Datenschutz so ausgestaltet sein, dass er eine sichere und selbstbestimmte Nutzung von Daten ermöglicht, statt sinnvolle Anwendungen in Versorgung und Forschung unnötig zu erschweren. Entscheidend sind deshalb neben hohen Sicherheitsstandards und einer verständlichen Nutzerführung vor allem transparente und praxisnahe Prozesse, die einen wahrnehmbaren Nutzen für alle Akteure generieren.

Speichert die EUDI-Wallet die elektronische Patientenakte?

Die EUDI-Wallet ist keine elektronische Patientenakte ( ePA Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ) und kein zentraler Speicher sämtlicher Gesundheitsdaten. Sie soll vor allem die Identifikation, Authentifizierung und kontrollierte Verwendung bestimmter digitaler Nachweise ermöglichen.

Eine elektronische Patientenakte enthält medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationsdaten. Die Wallet könnte dagegen den Zugang zu einem solchen Dienst absichern oder einen bestimmten, überprüfbaren Nachweis übermitteln. Gesundheitsinformationen können somit weiterhin in den jeweils zuständigen Systemen liegen, während die Wallet als digitaler Schlüssel oder als Träger einzelner Nachweise dient.

Diese Abgrenzung ist wichtig: Die Wallet bündelt nicht die Gesundheitsdaten einer Person. Welche Angaben in ihr verfügbar sind und welche davon geteilt werden, hängt vom jeweiligen Anwendungsfall ab.

Warum ist die EUDI-Wallet für Forschung relevant?

Eine verlässliche digitale Identität kann auch medizinische Forschung und klinische Studien Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) unterstützen. Heute sind Identitätsprüfungen, Einwilligungen und die Zuordnung von Informationen häufig mit mehreren Medienbrüchen und unterschiedlichen Verfahren verbunden.

Perspektivisch könnte die EUDI-Wallet dabei helfen, Studienteilnehmende sicher zu identifizieren, Berechtigungen nachzuweisen oder Einwilligungsprozesse digital abzubilden. Bürger könnten transparenter nachvollziehen, welcher Forschungsorganisation sie welche Zustimmung erteilt haben. Je nach technischer und rechtlicher Ausgestaltung könnten Einwilligungen möglicherweise auch einfacher aktualisiert oder widerrufen werden.

Digitale Identitäten könnten zudem die Zuordnung von Daten aus unterschiedlichen Quellen unterstützen und grenzüberschreitende Forschungsprojekte erleichtern. Eine zentrale Rolle könnte dabei die geplante Forschungskennziffer spielen: Als eindeutige pseudonymisierte Kennziffer soll sie Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen datenschutzkonform miteinander verknüpfbar machen. Damit dieses Potenzial vollständig genutzt werden kann, sollte die Forschungskennziffer künftig auch technisch an die EUDI-Wallet angebunden und als überprüfbarer digitaler Nachweis nutzbar sein. Dadurch ließen sich geeignete Teilnehmende möglicherweise schneller erreichen und Studien nutzerfreundlicher organisieren.

Die Wallet allein schafft jedoch noch keinen Forschungszugang. Dafür braucht es zusätzlich klare Rechtsgrundlagen, interoperable Datenstandards, sichere Forschungsinfrastrukturen und nachvollziehbare Regeln für die Datennutzung. Ihr möglicher Beitrag liegt vor allem darin, Identitäten, Nachweise und Berechtigungen verlässlich und europaweit verwendbar zu machen.

Wie hängen EUDI-Wallet und EHDS zusammen?

EUDI-Wallet und European Health Data Space ( EHDS Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) ) erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Der EHDS schafft einen europäischen Rahmen für den Zugang zu und die Nutzung von elektronischen Gesundheitsdaten – sowohl für die Versorgung als auch für Forschung, Innovation und weitere gesetzlich festgelegte Zwecke.

Die EUDI-Wallet kann den EHDS vor allem bei der sicheren digitalen Identifikation ergänzen. Die EHDS-Verordnung verweist hierfür auf den europäischen Rechtsrahmen für digitale Identitäten, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Identifikation von Patient:innen und Gesundheitsfachkräften.

Perspektivisch könnte die Wallet etwa genutzt werden, um sich bei Gesundheitsdiensten in anderen EU-Staaten auszuweisen, Versicherungsnachweise vorzulegen oder elektronische Rezepte zu nutzen. Die konkreten technischen Anforderungen werden auf europäischer Ebene weiter ausgestaltet. Parallel wird in Pilotprojekten erprobt, wie solche Nachweise über die Wallet ausgestellt, übermittelt und von Gesundheitsdiensten geprüft werden können.

Damit dies funktioniert, müssen die Systeme technisch miteinander kommunizieren können. Gemeinsame Standards und interoperable Schnittstellen sind daher sowohl für digitale Identitäten als auch für europäische (Gesundheits-)Datenräume von zentraler Bedeutung.

Wie wird die EUDI-Wallet in Deutschland umgesetzt?

Die rechtliche Grundlage für die EUDI-Wallet bildet die 2024 novellierte europäische eIDAS-Verordnung, häufig auch als eIDAS 2.0 bezeichnet. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, mindestens eine anerkannte EUDI-Wallet bereitzustellen. Europäische Durchführungsrechtsakte konkretisieren unter anderem technische Standards, Sicherheitsanforderungen und das Zusammenspiel der verschiedenen Wallets und digitalen Nachweise.

In Deutschland soll ein eigenes Gesetz Zuständigkeiten und nationale Vorgaben ergänzen. Der Start einer ersten staatlichen Wallet-Version ist für Anfang 2027 vorgesehen.

Parallel wird die praktische Anwendung in Testumgebungen erprobt. Behörden, Unternehmen und weitere Organisationen prüfen dort konkrete Anwendungsfälle und die technische Anbindung ihrer Dienste. Für die Anwendungen im Gesundheitsbereich ist dabei die gematik zuständig. Gerade im Gesundheitswesen zeigt sich dabei, ob sich etwa Nachweise, Einwilligungen oder Zugänge zu digitalen Angeboten sicher und nutzerfreundlich über die Wallet abbilden lassen.

Wie wird die Wallet praktisch erprobt?

Akteure aus unterschiedlichen Bereichen beschäftigen sich bereits damit, wie digitale Dienste und Datenräume an die EUDI-Wallet angebunden werden können. Die im Juli 2026 gestartete Initiative „Wallet-ready?!“ will Anwendungsfälle unter anderem aus Verwaltung, Finanzwesen, Sozialversicherung und Gesundheit bündeln und Organisationen bei der Vorbereitung auf die Wallet unterstützen.

Auch sphin-X, eine Initiative zum Aufbau eines sicheren und interoperablen Gesundheitsdatenökosystems, beschäftigt sich mit der Einbindung digitaler Identitäten. Der vfa unterstützt die Initiative und ihre Weiterentwicklung. So soll die EUDI-Wallet explizit als Zugangsmechanismus für Konnektoren eines potenziellen Datenraums integriert und genutzt werden. Dadurch soll maschinell überprüfbar werden, welche Unternehmen, Institutionen oder Personen Daten anbieten oder anfragen und welche Zugriffsbedingungen für sie gelten. sphin-X greift damit bereits in seiner Konzeption die Anschlussfähigkeit an europäische digitale Identitäten auf.

Häufige Fragen zur EUDI-Wallet

Die EUDI-Wallet ist eine europäische digitale Brieftasche für Identitätsdaten und überprüfbare Nachweise. Nutzer sollen sich damit digital ausweisen und ausgewählte Informationen gegenüber Behörden, Unternehmen oder Online-Diensten teilen können.

Nach dem europäischen Rechtsrahmen müssen die Mitgliedstaaten mindestens eine EUDI-Wallet bereitstellen. Die Europäische Kommission nennt dafür Ende 2026. Für die erste Version der staatlichen deutschen EUDI-Wallet ist nach aktuellen Angaben ein Start Anfang 2027 vorgesehen.

Nein. Die Nutzung der staatlichen EUDI-Wallet soll freiwillig und für Bürger kostenlos sein. Bestehende physische Dokumente und alternative Zugangswege sollen grundsätzlich weiter genutzt werden können.

Nein. Die EUDI-Wallet ist nicht als vollständiger Speicher der medizinischen Geschichte einer Person vorgesehen. Sie kann einzelne Nachweise enthalten oder den sicheren Zugang zu anderen Gesundheitsdiensten ermöglichen.

Nein. Die elektronische Patientenakte speichert medizinische Dokumente und Informationen. Die EUDI-Wallet dient vor allem dazu, die Identität einer Person zu bestätigen, bestimmte Nachweise vorzulegen oder den Zugang zu digitalen Diensten abzusichern.

Die EUDI-Wallet soll so funktionieren, dass jede Datenfreigabe von dem Nutzendem ausgelöst wird. Dabei sollen möglichst nur die Angaben geteilt werden, die für den konkreten Vorgang erforderlich sind.

Sie könnte die sichere Identifikation, digitale Einwilligungen und die Teilnahme an Forschungsprojekten erleichtern. Ob und wie solche Anwendungen umgesetzt werden, hängt jedoch von der weiteren technischen, rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung ab.