8. Juli 2026 GKV-BStabG: Wie die Pharmaindustrie im parlamentarischen Verfahren zusätzlich belastet wurde
Drei Änderungen erhöhen die Belastung
Die Parlamentsfassung sieht einen festen Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent vor. Allein im Jahr 2027 steigt die Belastung der Industrie dadurch nach vfa-Berechnungen von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden Euro auf rund 3,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen eine um 50 Prozent verschärfte Preis-Mengen-Regelung sowie ein höherer Impfstoffabschlag von 9 Prozent in Verbindung mit einem Preismoratorium bis Ende 2030. Insgesamt summieren sich die zusätzlichen Belastungen bis 2030 auf rund 4,5 Milliarden Euro.
Andere Leistungserbringer wurden entlastet
Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere ursprünglich vorgesehene Maßnahmen für andere Akteure zurückgenommen. Krankenhäuser wurden von einzelnen Vorgaben entlastet, die Dynamisierung der Zuzahlungen für Versicherte entfiel und die Belastungen für die Ärzteschaft fielen geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Die Pharmaindustrie ist damit der einzige Leistungserbringer, dessen finanzielle Belastung im Gesetzgebungsverfahren an mehreren Stellen gleichzeitig erhöht wurde.
| Leistungserbringer | Referentenentwurf | Parlamentsversion | Veränderung |
| Krankenhäuser | Höhere Prüfquoten, PPBV, Verweildauer | PPBV abgeschafft, PpUG gestrichen | - entlastet |
| Patienten | Zuzahlungserhöhung + Dynamisierung | Dynamisierung gestrichen | - entlastet |
| Ärzte | Grundlohnrate als Obergrenze | + Hygienezuschläge gestrichen | ± leicht belastet |
| Pharmaindustrie | Dynamischer Abschlag (1,1 Mrd. 2027); PMV; Impfstoffabschläge; Rabattverträge | Fix 15,5 % + PMV schärfer + Impfstoff +2 Pp + Moratorium | ↑ erheblich stärker belastet |
Folgen für den Standort Deutschland
Die ursprünglich angeregte Standortklausel sollte Investitionen in Deutschland fördern und höhere Abschläge teilweise ausgleichen. In der verabschiedeten Ausgestaltung bleibt sie jedoch auf wenige neu eingeführte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beschränkt und setzt ausschließlich auf klinische Studien als Kriterium. Damit entfaltet sie nach Einschätzung des vfa kaum investitionspolitische Wirkung.
FAQs
Kabinettsentwurf
| Maßnahme | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
| Herstellerabschlag dynamisch | 1,1 | 1,9 | 3,5 | 5,5 |
| Preis-Mengen-Regelung | 0,1 | 0,2 | 0,5 | |
| Rabattverträge für ztherapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel | 0,2 | 0,4 | 0,6 | |
| Verlängerung Preismoratorium | nicht quantifizierbar | |||
| Impfstoffabschlag 7% | 0,1 | 0,1 | 0,2 | 0,2 |
| Gesamt Quelle: Angaben gemäß Gesetzesentwurf 29.4.2026 | 1,2 | 2,3 | 4,3 | 6,8 |
endgültiger Gesetzentwurf
| Maßnahme | 2027 | 2028 | 2029 | 2030 |
| Herstellerabschlag fix | 3,2 | 3,5 | 3,7 | 4,0 |
| Preis-Mengen-Regelung (konservativ) | 0,7 | 0,7 | 0,7 | 0,7 |
| Preis-Mengen-Regelung (maximal) | >1,0 | >1,0 | >1,0 | >1,0 |
| Rabattverträge für ztherapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel | 0,2 | 0,4 | 0,6 | |
| Verlängerung Preismoratorium | nicht quantifizierbar | |||
| Impfstoffabschlag 9% | 0,17 | 0,19 | 0,21 | 0,22 |
| Gesamt Quelle: Schätzungen des vfa; Insight Health, Angaben gemäß ÄA 6/2026 geschätzt in Mrd. Euro; Hinweis: Belastungen durch Preis-Mengen-Regelung vorbehaltlich (Impact abhängig von Patentabläufen, Markteinführungen und Kündigungen durch GKV-SV) konservativ: Annahme Kündigung der Preisvereinbarungen nach GKV-FinStG; maximal: Annahme Kündigung aller alten Preisvereinbarungen | 4,1 | 4,6 | 5,0 | 5,5 |