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8. Juli 2026 GKV-BStabG: Wie die Pharmaindustrie im parlamentarischen Verfahren zusätzlich belastet wurde

Ein aktueller Vorwurf gegen uns lautet, die Pharmaindustrie werde beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) geschont. Die Änderungen im parlamentarischen Verfahren zeigen jedoch ein anderes Bild: Während Krankenhäuser, Versicherte und teilweise auch die Ärzteschaft gegenüber dem Referentenentwurf entlastet wurden, wurden die Belastungen für die pharmazeutische Industrie an mehreren Stellen nochmals deutlich verschärft.

Drei Änderungen erhöhen die Belastung

Die Parlamentsfassung sieht einen festen Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent vor. Allein im Jahr 2027 steigt die Belastung der Industrie dadurch nach vfa-Berechnungen von ursprünglich erwarteten 1,1 Milliarden Euro auf rund 3,2 Milliarden Euro. Hinzu kommen eine um 50 Prozent verschärfte Preis-Mengen-Regelung sowie ein höherer Impfstoffabschlag von 9 Prozent in Verbindung mit einem Preismoratorium bis Ende 2030. Insgesamt summieren sich die zusätzlichen Belastungen bis 2030 auf rund 4,5 Milliarden Euro.

Andere Leistungserbringer wurden entlastet

Im parlamentarischen Verfahren wurden mehrere ursprünglich vorgesehene Maßnahmen für andere Akteure zurückgenommen. Krankenhäuser wurden von einzelnen Vorgaben entlastet, die Dynamisierung der Zuzahlungen für Versicherte entfiel und die Belastungen für die Ärzteschaft fielen geringer aus als ursprünglich vorgesehen. Die Pharmaindustrie ist damit der einzige Leistungserbringer, dessen finanzielle Belastung im Gesetzgebungsverfahren an mehreren Stellen gleichzeitig erhöht wurde.

LeistungserbringerReferentenentwurfParlamentsversionVeränderung
KrankenhäuserHöhere Prüfquoten, PPBV, VerweildauerPPBV abgeschafft, PpUG gestrichen- entlastet
PatientenZuzahlungserhöhung + DynamisierungDynamisierung gestrichen- entlastet
ÄrzteGrundlohnrate als Obergrenze+ Hygienezuschläge gestrichen± leicht belastet
PharmaindustrieDynamischer Abschlag (1,1 Mrd. 2027); PMV; Impfstoffabschläge; RabattverträgeFix 15,5 % + PMV schärfer + Impfstoff +2 Pp + Moratorium↑ erheblich stärker belastet

Folgen für den Standort Deutschland

Die ursprünglich angeregte Standortklausel sollte Investitionen in Deutschland fördern und höhere Abschläge teilweise ausgleichen. In der verabschiedeten Ausgestaltung bleibt sie jedoch auf wenige neu eingeführte Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen beschränkt und setzt ausschließlich auf klinische Studien als Kriterium. Damit entfaltet sie nach Einschätzung des vfa kaum investitionspolitische Wirkung.

FAQs

Nein. Nach den Änderungen im parlamentarischen Verfahren wurden Krankenhäuser, Versicherte und teilweise die Ärzteschaft entlastet, während die Pharmaindustrie zusätzliche Belastungen trägt.

Der ursprünglich dynamische Herstellerabschlag wurde durch einen festen Zusatzabschlag ersetzt. Dadurch erhöht sich die finanzielle Belastung insbesondere in den ersten Jahren deutlich. 

Der Rabattfaktor wurde von 1 auf 1,5 Prozent je Umsatzstufe angehoben. Nach konservativer Schätzung erhöht dies die Belastung der Unternehmen bis 2030 um rund 2 Milliarden Euro gegenüber dem Kabinettsentwurf.

Sie sollte Investitionen in Deutschland fördern, greift aber nur für einen sehr kleinen Kreis neuer Arzneimittel und bleibt deshalb nach Einschätzung des vfa weitgehend wirkungslos.


Kabinettsentwurf

Maßnahme2027202820292030
Herstellerabschlag dynamisch1,11,93,55,5
Preis-Mengen-Regelung0,10,20,5
Rabattverträge für ztherapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel0,20,40,6
Verlängerung Preismoratorium

nicht quantifizierbar

Impfstoffabschlag 7%0,10,10,20,2
Gesamt

Quelle: Angaben gemäß Gesetzesentwurf 29.4.2026
1,22,34,36,8

endgültiger Gesetzentwurf

Maßnahme2027202820292030
Herstellerabschlag fix3,23,53,74,0
Preis-Mengen-Regelung
(konservativ)
0,70,70,70,7
Preis-Mengen-Regelung
(maximal)
>1,0>1,0>1,0>1,0
Rabattverträge für ztherapeutisch vergleichbare Patent-Arzneimittel0,20,40,6
Verlängerung Preismoratorium

nicht quantifizierbar

Impfstoffabschlag 9%0,170,190,210,22
Gesamt

Quelle: Schätzungen des vfa; Insight Health, Angaben gemäß ÄA 6/2026 geschätzt in Mrd. Euro; Hinweis: Belastungen durch Preis-Mengen-Regelung vorbehaltlich (Impact abhängig von Patentabläufen, Markteinführungen und Kündigungen durch GKV-SV) konservativ: Annahme Kündigung der Preisvereinbarungen nach GKV-FinStG; maximal: Annahme Kündigung aller alten Preisvereinbarungen
4,14,65,05,5

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