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Brüsseler Experimentierfreude

Die EU hat eine grundlegende Überarbeitung des Rechtsrahmens für die Pharmaindustrie angekündigt. Es geht um Neuregelungen bei Orphan Drugs, Anreizmechanismen für die Antibiotikaforschung und die Frage, wie die Versorgung mit innovativen Medikamenten gewährleistet werden kann.

Nahaufnahme des Atomiums in Brüssel

Die EU bereitet gerade über eine umfassende Neuregulierung des Pharmabereichs in Europa vor. Dabei wird sie eine Vielzahl von Themen anpacken: Zum Beispiel Antibiotika, seltene Erkrankungen oder Umweltverträglichkeit.

Für Europa besonders wichtig ist die Frage, wie in allen Ländern der Union eine vergleichbar gute Arzneimittelversorgung sichergestellt werden kann. Denn noch immer ist die Kluft zwischen Ländern wie Deutschland und Österreich auf der einen Seite und Bulgarien und Rumänien auf der anderen sehr groß. Das kann so nicht bleiben, da sind sich alle einig.

Aber die EU setzt - wenn man den bisher bekannt gewordenen Entwürfen glauben darf – an der falschen Stelle an. Die Kommission plant nämlich den sogenannten Unterlagenschutz für Arzneimittel als Anreizinstrument für die medizinische Versorgung zu nutzen. Das greift aber massiv in die bewährte Schutzstruktur für Arzneimittel und zeugt von Experimentierfreude an der falschen Stelle.

Im Ergebnis würde in Europa für rund ein Drittel der neuen Arzneimittel ein schlechteres Schutzniveau für geistiges Eigentum an Innovationen gelten als bislang. Das würde uns im internationalen Standortwettbewerb nur schwächen, ohne innerhalb der EU eine Angleichung des Versorgungsniveaus zu garantieren.