eRezept schnell erklärt
Die klassische Muster-16-Verordnung soll zeitnah durch das eRezept ersetzt werden. Zukünftig betreten Patient:innen dann nicht mehr mit einem Stück Papier die Apotheke, sondern legen einen QR-Code, der auf dem Smartphone hinterlegt ist, vor.

Ja, das eRezept gibt es schon, wenn auch noch nicht bundesweit. Dennoch: Die ersten Schritte Richtung papierloser Rezeptausstellung sind gegangen. Bis Ende Januar 2023 wurden über 1 Million der digitalen Verordnungen eingelöst. Von über 18.000 Apotheken in Deutschland sind mehr als 13.000 „eRezept-ready“. In über 7300 Apotheken werden eRezepte eingelöst (Stand Januar 2023).(1)
Was ist das elektronische Rezept?
Das eRezept soll die klassische Papier-Verordnung ersetzen. Ärzt:innen können ihren Patient:innen anstatt einer herkömmlichen Muster-16-Verordnung ein Rezept aufs Smartphone senden. In der zugehörigen App kann dieses aufgerufen werden, dabei unterscheidet sich das eRezept auch optisch von dem klassischen rosa Dokument. Derzeit kann das Rezept noch zusätzlich per Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden.
Für die Anmeldung in der Gematik-App „Das E-Rezept“ brauchen Patient:innen ein NFC-fähiges Smartphone und auch eine NFC-fähige Versichertenkarte ihrer Krankenkasse (mit PIN). Rund 60 Prozent der gesetzlich Versicherten besitzen diese „moderne“ Versichertenkarte derzeit (Stand Dezember 2022).
Neben dem ausgedruckten Token und der E-Rezept-App mit der Gesundheitskarte könnte es künftig weitere Möglichkeiten zur Einlösung geben, sodass das eRezept von Ärzt:innen, Apotheker:innen und Patient:innen noch besser akzeptiert wird.
Im Wesentlichen ist die digitale Verordnung ein QR-Code – also eine quadratische Matrix, die kodierte Daten maschinenlesbar darstellt. Charakteristisch für diese Codes sind die etwas größeren quadratischen Positionsmarkierungen in den Ecken. In der Apotheke wird der 2D-Code gescannt. Daraufhin kann die Beratung und Abgabe erfolgen. Einmal gescannt und im System hinterlegt, wird die Verordnung anschließend ungültig gemacht – eine Mehrfachabgabe ist demnach nicht möglich.
Wie auch bisher sollen bis zu drei Medikamente per eRezept verordnet werden können. Neben dem „Sammel-QR-Code“ für alle drei Präparate sind auch jeweils einzelne QR-Codes für jedes einzelne Fertigarzneimittel enthalten.
Die Vorteile der digitalen Verordnung
Die digitale Verordnung bietet für alle Beteiligten Vorteile. Versicherte könnten die digitale Verordnung beispielsweise direkt an ihre Wunschapotheke senden. Sollte das Präparat nicht vorrätig sein, so wird es bestellt – ein unnötiger Gang zur Apotheke entfällt. In der eRezept-App werden überdies alle aktuell geöffneten Apotheken der Umgebung angezeigt, so dass die Einlösung mit anderen Wegen verbunden werden kann. Und auch für Personen, die selbst kein Smartphone haben, besteht die Option zur Einlösung. Denn durch die sogenannte Familienoption können Angehörige oder Freund:innen die Abholung in der Apotheke übernehmen.(2)
Für Ärzt:innen und Apotheker:innen bietet das eRezept den Vorteil, dass fehlerhafte Verordnungen so gut wie ausgeschlossen sein werden. Derzeit stellt die unvollständige Rezeptausstellung immer noch ein alltägliches Problem dar. Praxisabläufe und die Arbeit im Handverkauf der Apotheken könnten zudem effizienter werden, denn Punkte wie händische Unterschriften oder die manuelle Eingabe der einzelnen Rezeptpositionen entfallen. Auch in puncto Dokumentation und Arzneimittelsicherheit bietet das eRezept zahlreiche Vorteile: Ärzt:innen können leicht alle wichtigen Informationen abspeichern. Eine neu aufgenommene Therapie könnte direkt digital im Medikationsplan erfasst werden. Sowohl in der Arztpraxis als auch in der Apotheke kann die Nutzung des eRezeptes die zur Verfügung stehende Zeit für Beratung & Co. erweitern.
Wann kommt das eRezept?
Ursprünglich sollte das eRezept Anfang 2021 flächendeckend eingeführt werden, doch der Start wurde verschoben. Die Einführung sollte stufenweise erfolgen. In drei Schritten sollten alle 16 Bundesländer die digitale Verordnung etablieren. Im September 2022 startete die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts. Den Anfang machte Westfalen-Lippe. Im November 2022 setzte die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) die Einführung des E-Rezepts aus. Es werden weiterhin eRezepte ausgestellt und auf dem Weg der App oder des Token-Ausdrucks eingelöst.
Nun sollen die nächsten Schritte für die bundesweit verbindliche Einführung neu festgelegt werden.(3)
Das Ziel einer flächendeckenden Einführung des E-Rezepts im Jahr 2023 bleibt bestehen. So soll das Einlösen von elektronischen Rezepten per Gesundheitskarte ab Mitte des Jahres möglich sein. Eine dafür notwendige technische Lösung wird derzeit entwickelt (4)
Welche Rolle spielt der Datenschutz?
Ein eRezept enthält sensible Daten. Damit diese nicht in die Hände von Unbefugten gelangen, ist das Auslesen der 2D-Codes auf bestimmte Personengruppen mit bestimmten technischen Voraussetzungen begrenzt. Die in der Praxis ausgestellten eRezepte werden verschlüsselt über einen Fachdienst übertragen und gespeichert. Apotheken können diese Daten dann abrufen, da sie Teil der Telematikinfrastruktur sind. Zuständig für die Einhaltung des Datenschutzes und der Sicherheit ist die gematik. Diese wurde von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet und ist unter anderem für die Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte zuständig. Der Bund hält über das Bundesgesundheitsministerium 51 Prozent der Geschäftsanteile.(5)
Was kann auf einem eRezept verschrieben werden?
Das eRezept soll der Verschreibung von rezeptpflichtigen Medikamenten dienen. Dabei machen alle auf einem Muster-16-Formular verordnungsfähigen Fertigarzneimittel den Anfang. Spezial-Rezepte wie das T-Rezept (Sonderrezept für die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid) oder BtM-Verordnungen (Betäubungsmittel) werden zunächst weiter in Papierform ausgestellt und eingelöst. Auch die Verschreibung von Rezepturen, wie beispielsweise patientenindividuelle Cremes oder Kapseln, erfolgt zunächst weiterhin auf dem rosa Vordruck. Übrigens: Auch DiGA, also die Digitalen Gesundheitsanwendungen, sollen perspektivisch per eRezept verordnet werden können – wohl allerdings frühestens 2024.(6)
Quellen
(1) https://www.gematik.de/telematikinfrastruktur/ti-dashboard
(2) https://www.gematik.de/anwendungen/e-rezept/versicherte
(3) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept.html
(4) https://www.gematik.de/newsroom/news-detail/stellungnahme-e-rezept-egk-loesung-kommt-mitte-2023.
(5) https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2019/2-quartal/tsvg-inkrafttreten.html
(6) https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2022/08/12/aufschub-fuer-elektronische-t-und-btm-rezepte