AM-VSG beeinträchtigt Versorgung von Patienten
Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (vfa), sagt zum AM-VSG:
„Dieses Gesetz ist ein reines Spargesetz, das reale Gefahren für Patienten verursacht. Zukünftig sollen Medikamente, die in vielen Fällen die einzige Behandlungsalternative sind, von den Kassen nicht mehr erstattet werden. Betroffen von solchen Verordnungsausschlüssen wären beispielsweise Patienten, die an Brust- oder Hautkrebs, Diabetes, Epilepsie, Multiple Sklerose oder psychischen Störungen leiden. Diese Patienten brauchen Therapiealternativen, die die Politik ihnen jetzt nehmen will.
Zusätzlich droht allen Patienten durch eine kassengesteuerte Arztinformation die Rationierung durch die Hintertür. Es ist gut, wenn die Ärzte zukünftig noch besser über innovative Therapiemöglichkeiten informiert werden sollen. Doch entscheidend wird sein, wer das neue Arztinformationssystem ausgestaltet. Die Krankenkassen sind da nicht die besten Sachwalter wie das Gezerre um Diagnosen von Ärzten im Risikostrukturausgleich zeigt.“
Hintergrund:
Verordnungsausschlüsse
Die vorgesehenen Verordnungsausschlüsse nehmen Ärzten wichtige Behandlungsalternativen. Betroffen sind zum einen Medikamente, die genauso gut wirken wie andere. Zum anderen aber auch Medikamente, die besser wirken bzw. manchmal sogar die einzige Behandlungsalternative sind, denen aber im Bewertungsverfahren – zumeist aus formalen Gründen – ein Zusatznutzen noch nicht zugesprochen wurde. Bei Brust- oder Hautkrebs, Diabetes, Epilepsie, Multiple Sklerose oder psychischen Störungen sind Ärzte zum Beispiel dringend auf ein breites Spektrum von Behandlungsmöglichkeiten angewiesen. Wenn ein Arzneimittel im Einzelfall nicht wirkt oder nicht vertragen wird, ist es gut, wenn noch weitere zur Verfügung stehen.
Arztinformationssystem
Mindestens genauso bedeutsam wie die Möglichkeit zur Verordnung ist die Kenntnis von der Verordnungsfähigkeit. Deshalb ist die künftige Ausgestaltung des im AM-VSG geplanten Arztinformationssystems so wichtig. Es muss Ärzte sachlich informieren und darf vor allem nicht durch die Art der Darstellung zu einer Benachteiligung von Therapiealternativen führen, die mindestens genauso gut wirken wie andere.