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G-BA schnell erklärt

Rechteckiges Eingangsschild Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) auf dem Fußweg stehend mit Gebäude der Geschäftsstelle im Hintergrund

Wer ist der G-BA?

G-BA ist die Abkürzung für „Gemeinsamer Bundesausschuss“. Er bestimmt, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Versicherte erhalten. Seine Richtlinien sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bindend. Daher wird er auch der „kleine Gesetzgeber“ im deutschen Gesundheitswesen genannt. Er ist also mächtig und entscheidet mit über die Verwendung mehrerer hundert Milliarden Euro in der GKV. Dabei untersteht er der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der G-BA ist in Deutschland das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Im Gesundheitswesen bedeutet Selbstverwaltung, dass der Staat nur die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Aufgaben in der Versorgung vorgibt. Die konkrete Ausgestaltung liegt dann in den Händen der Vertreter-Gruppen von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Sie entsenden insgesamt 13 Mitglieder in ein Plenum, das zentrale Entscheidungsgremium des G-BA. Es tagt in der Regel zweimal im Monat. Die organisatorischen Aufgaben übernimmt eine Geschäftsstelle. Patientenvertreter aus vier bundesweiten Organisationen haben im G-BA ebenfalls Mitberatungs- und Anhörungs-, aber kein Stimmrecht.

Was macht der G-BA?

Die Aufgaben des G-BA sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert und betreffen viele Bereiche – von Qualitätsstandards in Krankenhäusern über ärztliche Behandlungsmethoden bis hin zu Arzneimitteln. Hier ist er zentraler Beteiligter im sogenannten AMNOG-Verfahren. In diesem Prozess entscheidet der G-BA über den Zusatznutzen neuer und innovativer Medikamente. Somit legt er die Grundlage für die nachfolgenden Preisverhandlungen und den sogenannten Erstattungsbetrag. Das ist der Preis, den Pharmaunternehmen von der GKV für innovative Arzneimittel bezahlt bekommen.

Wie ist der Stand der Reformdebatte?

Der G-BA hat insgesamt sehr weitreichenden Einfluss auf die medizinische Versorgung. Ob das Gremium hierfür hinreichend demokratisch legitimiert ist, wird seit längerem kritisch diskutiert. Es wird auch kritisiert, dass der Einfluss der Krankenkassen im G-BA zu groß und der der Patienten zu klein ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits vor einigen Jahren drei Rechtsgutachten erstellen lassen, die den Reformbedarf untersuchen. An der Zusammensetzung und Arbeitsweise des G-BA hat sich seitdem nichts geändert.