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Karlsruhe hat das Wort

  • Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
  • Zu Grunde liegende Finanzschätzung zweifelhaft
  • Systemwidrige Eingriffe in das AMNOG

Getragen von den Fraktionen der Regierungskoalition trat am 12.11.2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) in Kraft. Schon in der Diskussion und in den Stellungnahmen des letzten Jahres hat die Verletzung des Verfassungsrechts auf Seiten der Industrie eine Rolle gespielt. Jetzt hat das erste forschende Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde erhoben.

„Es ist nicht akzeptabel, dass unsere Branche im letzten Jahr zwangsweise Stabilisierungshilfen für die Krankenkassen leisten musste, obwohl die zu Grunde liegende Finanzschätzung noch nicht einmal zutreffend ist. Gesetzgeberische Schnellschüsse, die im Vorbeigehen einen etablierten Gesetzesrahmen wie den des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) ruinieren, gehören ihrerseits überprüft. Und zwar in Karlsruhe! Es ist richtig, dass mit Roche ein erstes forschendes Pharmaunternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem letzten Jahr eingelegt hat. Schließlich ist gerade das Erstattungssystem für Innovationen systemwidrig durcheinandergewirbelt worden,“ so kommentiert vfa-Präsident Han Steutel das aktuelle Geschehen in der Branche.

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 48 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland ca. 94.000 Mitarbeiter:innen. Rund 21.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung.

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