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Klare Regelungen für die Zusammenarbeit von Patientenorganisationen und Pharmazeutischer Industrie

Der europäische Dachverband der forschenden Arzneimittelhersteller EFPIA hat am 01. Juli 2008 den “EFPIA Code of Practice on Relationships between the Pharmaceutical Industry and Patient Organisations" in Kraft gesetzt. Der EFPIA-Kodex legt fest, dass die Umsetzung durch die nationalen Mitgliedsverbände erfolgen muss. Am 13. Oktober 2008 hat das Bundeskartellamt den Kodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Arzneimittelindustrie e.V. (FSA) zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen genehmigt. Damit ist der Kodex in Kraft getreten.

Das Logo des Freiwillige Selbstkontrolle Arzneimittelindustrie e.V.Die Richtlinien des FSA-Kodex regeln die Kooperation zwischen Patientenorganisationen und Pharmaunternehmen. Ziel ist es vor allem, die Neutralität und Unabhängigkeit der Patientenorganisationen zu wahren und die lautere und sachliche Zusammenarbeit im Interesse der Patienten zu gewährleisten. Der „FSA-Kodex Patientenorganisationen“ stellt eine Ergänzung zu den bereits vorhandenen Leitlinien der Patientenselbsthilfe, z.B. der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V., dar (https://www.bag-selbsthilfe.de/bag-selbsthilfe/ueber-uns/satzung). Diese finden sich in weiten Teilen auch im Kodex wieder.

Der FSA-Kodex verpflichtet die Pharmaindustrie:

  • die Unabhängigkeit der Patientenorganisationen anzuerkennen und keinen unlauteren Einfluss auf die inhaltliche Arbeit und Ausrichtung der Organisationen nehmen
  • keine Exklusivität der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen zu verlangen
  • die Eckpunkte einer Zusammenarbeit sowie Art und Umfang der Unterstützung in einer schriftlichen Vereinbarung zu dokumentieren
  • ihre Unterstützung (Geld- und Sachzuwendungen) von Patientenorganisationen offen zu legen

Der Verein „Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie“ e. V. FSA sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und den Angehörigen der Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe im Rahmen der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und seiner Verhaltenskodizes „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Fachkreisen“ und „FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen“.

Ziel ist es, ethisches Verhalten zwischen Pharmaindustrie und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den in Organisationen zusammengeschlossenen Patienten zu fördern und einen fairen Wettbewerb der Unternehmen untereinander sicherzustellen. Gegründet wurde der Verein mit Sitz in Berlin im Februar 2004 durch die Mitglieder des Verbandes Forschender Arzneimittelhersteller (VFA). Er nahm seine Tätigkeit im April des gleichen Jahres auf. Mittlerweile haben sich 82 pharmazeutische Unternehmen, darunter die großen in Deutschland tätigen, dem FSA angeschlossen, weitere 19 haben sich den beiden Kodizes unterworfen.

Die Mitgliedsunternehmen haben sich durch die Anerkennung der FSA-Kodizes verpflichtet, zum einen die Therapiefreiheit des Arztes nicht zu beeinflussen, zum anderen die Neutralität und Unabhängigkeit der Patientenorganisationen zu respektieren, um die bestmögliche Versorgung des Patienten zu gewährleisten.

FSA-Kodex zur Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen

Weitere Informationen unter https://www.fsa-pharma.de/