Patienten in klinischen Studien
Datenschutz
Über Ihre Behandlung in der Studie wird eine Akte angelegt. Darin steht ganz genau, wie Sie behandelt wurden; und es werden alle Ergebnisse der Eingangs-, Zwischen- und Abschlussuntersuchungen eingetragen. Ein Teil der Daten aus dieser Akte muss für die Studienauswertung weitergegeben werden. Dies erfolgt stets so, dass der Patientenname durch einen Codenamen (ein Pseudonym) ersetzt wird – man spricht dann von „pseudonymisierten Daten“. Damit wird sichergestellt, dass niemand, der die Daten erhält, erkennen kann, von welcher Person sie stammen.
Für die Aufbewahrung der Daten gelten strenge Datenschutzbestimmungen.
Alle an der Studie beteiligten Personen sowie die Behörden unterliegen – wie das medizinische Personal – der Schweigepflicht. Die Daten bleiben somit geschützt.
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