Urteil: Verwendung von Billig-Arzneimitteln kann Betrug sein
Karlsruhe (dpa) - Apotheker, die statt der verordneten Arzneimittel billigere Kopien verwenden, können wegen Betrugs bestraft werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Richter hoben den Freispruch für einen Apotheker aus Bayern auf. Der Mann hatte 2006 und 2007 Krebsmedikamente, sogenannte Zytostatika, hergestellt. Dabei hatte er ein Produkt verwendet, das nur im Ausland zugelassen ist, aber exakt die gleichen Wirkstoffe enthält wie das Vergleichsprodukt für den deutschen Markt. Weil er das Mittel im Ausland günstiger einkaufte, sparte er mehr als 58 500 Euro - berechnete den Krankenkassen aber den vollen Preis. Das Landgericht München hatte den Apotheker im vergangenen Jahr freigesprochen. (Az. 1 StR 534/11)