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Zahnärztin will Botox spritzen

Münster/Bielefeld (dpa) - Dürfen Zahnärzte ihren Patienten nicht nur Schmerzmittel, sondern auch das Anti-Falten-Präparat Botox in den Kopf spritzen? Mit dieser Frage beschäftigt sich am kommenden Dienstag das Verwaltungsgericht Münster. Eine Medizinerin aus dem Raum Bielefeld hat eine sogenannte Feststellungsklage eingereicht. «Sie möchte auf der sicheren Seite sein und bestätigt bekommen, dass sie durch ihre Approbation dazu berechtigt ist. Dies soll das Gericht formell feststellen», so Gerichtssprecher Martin Labrenz am Freitag.

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe ist dagegen der Auffassung, als Zahnmedizinerin sei die Klägerin nur berechtigt, Zähne, Mund und Kiefer zu behandeln. «Wenn wir davon Kenntnis bekommen, dass ein Zahnarzt ohne Heilpraktiker-Erlaubnis Falten im Gesicht unterspritzt, hätten wir das berufsrechtlich zu ahnden», sagte Kammerjurist Till Arens. Nur eine Heilpraktiker-Erlaubnis oder eine allgemeinärztliche Approbation befugten zum Verabreichen von Botox. Die zahnärztliche Approbation dagegen «endet, wo die Lippe endet», betonte der Jurist. Die Medizinerin hat ihre Klage gegen die Kammer gerichtet.