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Zahnärzte zu BGH-Urteil: "Therapien nicht versteigern"

Köln (dpa/lnw) - Das vom Bundesgerichtshof für zulässig erklärte Internetportal für Zahnbehandlungen ebnet nach Einschätzung der Kassenzahnärzte einer «Schnäppchenmentalität» in der Medizin den Weg. «Medizinische Eingriffe zum Niedrigst-Gebot zu versteigern, ist ebenso unethisch wie gefährlich», kritisierte die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) am Donnerstag in Köln. «Qualitätssicherung sieht anders aus», meinte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Jürgen Fedderwitz.

Der BGH in Karlsruhe hatte den Wettbewerb zwischen Zahnärzten mit einer Entscheidung vom Mittwoch gestärkt: Eine Klage von zwei bayerischen Zahnärzten gegen die Plattform, auf der sich Patienten Kostenvoranschläge für Behandlungen einholen können, wurde abgewiesen (Az.: I ZK 55/08). Für den Service verlangt der Internetbetreiber vom Arzt 20 Prozent des mit dem Patienten vereinbarten Honorars. Jeder Patient hat den Richtern zufolge das Recht, mit dem Kostenvoranschlag eines Zahnarztes zu einem anderen zu gehen und dort nach einem besseren Angebot zu fragen.

Nach Meinung der KZBV werden damit die Weichen im Gesundheitswesen falsch gestellt: «Eine Therapieentscheidung zu treffen und darauf ein Kostenangebot aufzubauen, ohne den Patienten untersucht zu haben, ist für einen Mediziner ein bedenkliches Vorgehen.» Es zeichne sich eine «Ebay-Mentalität» ab, die in der Medizin fehl am Platze sei: «Kommt nach der Zahnbehandlung das Sonderangebot für den Kaiserschnitt und die Herz-Operation?»