Drucken
öffnen / schließen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

Nutzenbewertung offenbar auch für Orphan Drugs

Nach dem Widerstand gegen eine vermeintliche Aufweichung von Arzneimittel-Prüfungen in Deutschland gehen Union und FDP ein Stück auf ihre Kritiker zu. Das verlautete am Mittwoch aus Koalitionskreisen in Berlin.

Kritik gab es an dem Plan, wonach der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken ein Arzneimittel nicht mehr wegen fehlender Nachweise der Zweckmäßigkeit ausschließen darf, sondern die Unzweckmäßigkeit beweisen muss.

Nun solle es zwar dabei blieben, dass das unabhängige Gremium die Unzweckmäßigkeit beweisen muss, wie es in Koalitionskreisen hieß. Doch sieht ein Änderungsantrag vor, dass der Bundesausschuss von den Herstellern Studien zur Bewertung der Zweckmäßigkeit fordern und die Mittel sonst von der Verordnung durch die Kassen ausschließen kann.
Das geplante Gesetz zur Neuordnung des Milliarden-Pharmamarkts soll am 11. November vom Bundestag beschlossen werden.

Wie es in den Koalitionskreisen weiter hieß, handelt es sich bei der geplanten Lösung um einen Kompromiss. Die Forderung, Mittel bei fehlenden Studien weiter ausschließen zu können, habe der Ansatz gegenübergestanden, Patienten neue Mittel nicht vorzuenthalten.

Die geplante Nutzenbewertung von Arzneimitteln soll zudem auch für Medikamente gegen seltene Krankheiten gelten können. Einen entsprechenden Bericht der «Süddeutsche Zeitung» wurde in den Kreisen ebenfalls bestätigt.

Wenn ein solches Mittel gegen weitere Krankheiten angewendet werden soll als zuerst angegeben, könne die Nutzenbewertung noch folgen. Kritiker hatten unterstellt, dass Pharmafirmen teure Medikamente als Arzneimittel gegen seltene Krankheiten einstufen, um damit schneller auf den Markt zu kommen die Anwendung auszuweiten.

(Mit Material von dpa)