Drucken
öffnen / schließen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

Kartellamt beendet Fusionskontrolle bei Krankenkassen

Bonn (dpa) - Das Bundeskartellamt stellt die Fusionskontrolle bei gesetzlichen Krankenkassen ein. Seine Behörde sehe sich nach einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts nicht mehr in der Lage, Zusammenschlüsse von Krankenversicherungen auf ihre Folgen zu überprüfen, sagte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Dienstag). Seit 2000 hat sich die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen von 420 auf rund 150 verringert.

Machtlos ist das Kartellamt auch, wenn es um Absprachen der Kassen bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen geht. Im Urteil des Gerichts am 15. September heißt es: «Gemeinsames Handeln der gesetzlichen Krankenkassen im Hinblick auf die Erhebung von Zusatzbeiträgen unterliegt nicht der Kartellaufsicht.» Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sei in soweit nicht anwendbar.

Im Januar 2010 hatten acht gesetzliche Krankenkassen bei einem gemeinsamen Auftritt Zusatzbeiträge angekündigt. Das Bundeskartellamt leitete daraufhin wegen des Verdachts der unerlaubten Preisabsprache ein Verfahren ein und erließ Auskunftsbeschlüsse gegenüber den Kassen. Diese klagten dagegen beim zuständigen Landessozialgericht Hessen in Darmstadt.

Die Richter erklärten den Auskunftsbeschluss für rechtswidrig. Ein solcher Beschluss verletze die Kassen in ihrem Selbstverwaltungsrecht. Zudem sei für die staatliche Aufsicht der Versicherungsträger ausschließlich das Bundesversicherungsamt zuständig.

Mundt sprach von einer unmöglichen Situation. Das Gesundheitswesen stehe für mehr als ein Zehntel der gesamtdeutschen Wirtschaft und werde nur noch lückenhaft vom Wettbewerbsrecht erfasst. Eingriffsmöglichkeiten habe seine Behörde nur noch im Verhältnis der Kassen zu den Leistungserbringern wie Arzneimittelindustrie und Krankenhäusern. Einem Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht gibt Mundt keine Chance.