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Gesundheitsreform und Arzneigesetz nehmen letzte Hürde

Berlin (dpa) - Die Gesundheitsreform von Union und FDP hat im Bundesrat ihre letzte Hürde genommen. Auch eine grundlegende Neuordnung des Pharmamarkts in Deutschland hat die Länderkammer am Freitag passiert. Bei den beiden großen gesundheitspolitischen Gesetzen der schwarz-gelben Koalition scheiterten die SPD-geführten Länder erwartungsgemäß mit Anträgen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses.

Somit steigt der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresbeginn von 14,9 auf 15,5 Prozent. Wenn die Kassen mit dem Geld nicht auskommen, können sie unbegrenzt Zusatzbeiträge erheben. Ein Sozialausgleich aus Steuermitteln soll die Belastung durch diese Pauschalen auf zwei Prozent des Einkommens begrenzen. Wer mehr als die 2011 gültige Versicherungspflichtgrenze von 4125 Euro verdient, kann schon nach einem Jahr statt wie bisher nach drei Jahren in eine Privatkasse wechseln. Wer andere Arzneimittel haben möchte als die, für die Rabattverträge gelten, kann sie kaufen und die Mehrkosten selbst schultern.

Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz soll der Kostenanstieg bei Arznei gebremst werden. Jährlich sollen hier zwei Milliarden Euro gespart werden. Pharmahersteller sollen den Nutzen neuer hochpreisiger Mittel künftig nachweisen. Binnen eines Jahres muss der Hersteller mit dem Kassen-Verband den endgültigen Preis aushandeln. Hat das Medikament keinen Zusatznutzen, wird ein Festbetrag in Höhe vergleichbarer Präparate festgesetzt.