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Gericht klärt Streit um "Apotheken-Taler"

Braunschweig (dpa) - Apotheker dürfen mit kleinen Geschenken um Kunden werben, die rezeptpflichtige Medikamente kaufen. Zu diesem Schluss ist das Braunschweiger Verwaltungsgericht am Mittwoch gekommen. Die Apothekerkammer hatte gegen einen Braunschweiger Apotheker geklagt, der Kunden beim Kauf eines rezeptpflichtigen Medikaments einen Taler im Wert von 50 Cent spendiert, der in Eisdielen, Bäckereien und anderen Geschäften einzulösen ist.

Barrabatte seien nach dem Heilmittelwerberecht zwar verboten, stellte das Verwaltungsgericht fest (Aktenzeichen 5 A 34/11). Kleine Werbegeschenke, die den Wert von einem Euro nicht überschreiten, dürften aber beim Verkauf von rezeptpflichtigen Medikamenten verteilt werden. Mit dem Urteil hob das Verwaltungsgericht eine Verfügung der Apothekerkammer auf, die einer Braunschweiger Apotheke die Ausgabe des «Apotheken-Talers» untersagt hatte.