Rösler: Eckpunkte für Patientenrechtegesetz noch im März
Berlin (dpa) - Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) macht bei der Stärkung der Patienten- und Verbraucherrechte Ernst. Für das «Patientenrechtegesetz», das sich seit Wochen verzögert, sollen noch im März die Eckpunkte vorgelegt werden. Das kündigte Rösler am Dienstag in Berlin an. «Die Wahrnehmung des Patienten im Gesundheitssystem muss wieder im Mittelpunkt stehen.»
Die Gesetzespläne sollten eigentlich schon im Dezember vorgelegt werden. Ziel ist es, die bisher in verschiedenen Gesetzen geregelten Patientenrechte zu bündeln. Sie seien so vielfältig verbreitet, dass es hier keine Transparenz gebe, sagte Rösler.
Verbraucherschützer begrüßten die Ankündigung. Gerd Billen von der Verbraucherzentrale Bundesverband sprach von einer «historischen Chance». Nur wenn Angebote von unabhängiger Stelle in ihrer Qualität vergleichbar gemacht werden, könnten Verbraucher Einfluss auf die Güte von Gesundheitsprodukten und -dienstleistungen nehmen. Auch gehe es um verständliche Informationen und vernünftige Preissignale.
Ziel ist laut Rösler nicht nur, die verschiedenen Patientenrechte zu bündeln, sondern sie auch zu stärken. So müssten auch im Pflegebereich die Rechte gegenüber dem Pflegepersonal verbessert werden. Zudem gehe es nicht nur um die Beziehung zwischen Arzt und Patient, sondern auch um das Verhältnis zwischen Krankenkasse und Versichertem. «Der souveräne Patient ist unser Ideal», sagte Rösler. Die Idealbilder entsprächen aber noch nicht so der Wirklichkeit.
Das Patientenrechtegesetz soll es auch ermöglichen, die nach Schätzungen bis zu eine Million Opfer ärztlicher Behandlungsfehler im Jahr leichter zu entschädigen. Der Patientenbeauftragte Wolfgang Zöller (CSU) hatte Ende 2010 einen Entschädigungsfonds vorgeschlagen. Dieser sollte von Ärzten, Krankenhauspatienten und Haftpflichtversicherern finanziert werden.
Die deutsche Ärzteschaft lehnte zuletzt einen solchen Fonds ab. Die Forderung Zöllers sei populistisch, es gebe bereits ein funktionierendes System zur Regulierung von Schäden, hieß es Ende Dezember vergangenen Jahres. Die Ärztekammern hätten freiwillig Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet.