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Ärzte dürfen keine weit entfernte Zweigpaxis eröffnen

Kassel (dpa) - Ärzte dürfen keine zweite Praxis eröffnen, wenn diese so weit vom Hauptsitz entfernt ist, dass deren Patienten darunter leiden könnten. Das hat das Bundessozialgericht am Mittwoch in Kassel entschieden.

Es urteilte damit gegen den Wunsch eines Arztes aus Fulda, der eine Zweigpaxis in Bad Nauheim eröffnen und dort sechs Stunden pro Woche praktizieren wollte. Die Versorgung in Fulda sei gefährdet, wenn sich der Arzt 128 Kilometer entfernt aufhalte, befand das Gericht. Zudem könne der Mediziner - der einzige Kinderkardiologe in Fulda - bei akuten Fällen nicht rechtzeitig an seinem Hauptsitz sein.

Laut Gesetz sind Zweigpraxen zulässig, wenn die Patienten am Zweitsitz besser und am Hauptsitz nicht schlechter versorgt werden.