BGH bestätigt Verbot von Rabatten bei EU-Versandapotheken
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das generelle Verbot von Rabatten auf rezeptpflichtige Arzneien bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn das Mittel in einer EU-Versandapotheke bestellt und in einer deutschen Apotheke abgeholt wird. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln werde aufgehoben, teilte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm am Mittwoch mit. «Die deutschen preisrechtlichen Bestimmungen gelten auch für den Versandhandel», sagte der Richter.