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vfa-Impfdashboard

Wie sich die Nachfrage nach Impfungen gegen einzelne Krankheiten bzw. Erreger in Deutschland entwickelt hat, lässt sich anhand der entsprechenden Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abschätzen. Das folgende Diagramm zeigt, wie sich diese Verordnungszahlen zwischen 2018 und 2025 entwickelt haben. Das nachfolgende Diagramm zeigt dann die Entwicklung der zurückliegenden sechs Quartale.

Durch Anklicken der Krankheitsnamen im Dropdown-Menü oben links über dem Diagramm können Sie auswählen, welche Zeitreihen einzeln angezeigt werden sollen. So können Sie beispielsweise die Entwicklungen bei den Masern- und Tetanus-Impfungen vergleichen.

Was die Diagramme erkennen lassen

Aus den jährlichen bzw. Quartals-Verordnungen von Impfstoffen zulasten der GKV lassen sich zwar nicht alle Impfungen in Deutschland ersehen, doch machen sie trotzdem Trends im Impfverhalten sichtbar. So lässt sich beispielsweise beobachten, welche Impfungen im Jahr 2025 häufiger wahrgenommen wurden als in den Jahren zuvor oder welche Impfungen in den Pandemiejahren vernachlässigt bzw. bevorzugt worden sind. Daraus lassen sich auch Veränderungen im Impfschutz in der Bevölkerung abschätzen – wenn auch nicht exakt quantifizieren (s. Infobox "Datenlage zu den Impfquoten in Deutschland" weiter unten).

Ein großer Vorteil ist, dass die Verordnungsdaten zeitnah zur Verfügung stehen. Das hier präsentierte Diagramm ist daher als Hilfsmittel gedacht, das den Fokus auf erste Auffälligkeiten richtet, bis die umfassendere Auswertung der Impfsurveillance des RKI vorliegt. Das Diagramm orientiert sich an den meisten üblichen Impfungen, die von gesetzlich Versicherten wahrgenommen werden; aus verschiedenen Gründen werden folgende Bereiche bei der Ermittlung von Impftrends im Diagramm nicht berücksichtigt:

  • privat bezahlte Reiseimpfungen (z. B. gegen Gelbfieber oder Tollwut),
  • privat bezahlte Grippeimpfungen (von gesunden Erwachsenen unter 60 Jahren, deren Krankenkasse die Kosten nicht erstattet),
  • Covid-19-Impfungen (die verfügbaren Impfstoffe wurden bislang von der Bundesregierung beschafft und zentral zur Verfügung gestellt. Somit sind sie noch nicht vollständig zum GKV-Bereich zuzurechnen), und
  • von der privaten Krankenversicherung (PKV) erstattete Impfungen.

Bei den Verordnungen zu Lasten der PKV ist allerdings zu vermuten, dass sie über die Zeit den gleichen Trends folgen wie die GKV-Verordnungen.

Eine Verordnung bezieht sich stets auf nur eine Impfdosis. Für eine vollständige Immunisierung gegen Rotainfektionen muss beispielsweise zweimal eine Impfdosis verabreicht und folglich auch zweimal verordnet werden. Bei anderen Impfungen ist die Zahl der für die vollständige Immunisierung erforderlichen Impfdosen hingegen nicht in allen Fällen gleich: Bei der HPV-Impfung hängt sie vom Alter der Geimpften ab, bei einigen anderen Impfungen davon, ob der Impfschutz nur aufgefrischt oder grundständig etabliert werden muss.

Trends im Impfverhalten

Die Veränderungen von Jahr zu Jahr lassen sich gut in Balkendiagrammen veranschaulichen:



  • Influenza (Grippe): Die erhöhten Verordnungszahlen in den Jahren 2020 und 2021 dürften auf das während der Pandemie verstärkte Bewusstsein für den Sinn von Schutzmaßnahmen gegen Atemwegsinfekte zurückgehen. Dieser Trend hat sich allerdings nicht verstetigt. Im Gegenteil: Die Nachfrage nach Grippeimpfungen hat 2025 erneut nachgelassen und liegt auf dem Niveau von vor der Pandemie.
  • Masern, Mumps, Röteln: Die Zahl der Verordnungen ergibt sich aus Impfungen zur Grundimmunisierung von Säuglingen/Kleinkindern und Nachholimpfungen für Jugendliche und Erwachsene. Fast immer wurden diese mit Kombinationsimpfstoffen gegen Masern/Mumps/Röteln oder Masern/Mumps/Röteln/Windpocken durchgeführt. Dass Nachholimpfungen enthalten sind, lässt sich daran erkennen, dass mit den 1,7 Mio. verordneten Impfdosen von 2024 rein rechnerisch die Grundimmunisierung von 850.000 Kindern und damit von mehr als einem ganzen Jahrgang (einschl. privat versicherter Kinder) möglich gewesen wäre. Der Spitzenwert von 2,85 Mio. Impfdosen wurde 2020 vermutlich durch zusätzliche Nachholimpfungen infolge der neuen Masern-Impfpflicht erreicht. Dass die Verordnungszahlen seither abfallen, lässt sich zum Teil durch die seit 2021 stetig sinkende Geburtenzahl erklären.
  • Pneumokokken: Der Spitzenwert von 2020 bei den Verordnungen ist möglicherweise eine Folge von öffentlichkeitswirksamen Impfhinweisen. Seither bewegen sich die Verordnungen auf einem deutlich tieferen Level; in 2024 und 2025 sind es trotz jüngstem Anstieg etwa ein Fünftel weniger als 2020.
  • Rota-Infektionen: Seit 2021 folgt die Kurve der von Jahr zu Jahr leicht sinkenden Geburtenzahl (Geburten 2025: voraussichtlich ca. 650.000).
  • Meningokokken B: Am Beispiel der Meningokokken B-Impfung wird deutlich, welche Tragweite eine STIKO-Empfehlung hat: Der Impfstoff zur Anwendung bei Säuglingen ist seit 2013 zugelassen, seither hat die Zahl der Impfverordnungen stetig zugenommen, auch weil viele Krankenkassen die Impfung im Rahmen von Satzungsleistungen erstatteten. Nach der Empfehlung durch die STIKO im Januar 2024 ist die Zahl zwar etwas gestiegen. Doch der sprunghafte Anstieg in 2025 unterstreicht die Wichtigkeit der Erstattung. In vielen Regionen mussten die Versicherten zunächst in Vorleistung für die Impfung gehen: Eine starke Bremse für die Inanspruchnahme, wie die Verordnungsdaten jetzt zeigen. Denn erst mit vielen Monaten Verspätung war flächendeckend geregelt, dass Versicherte nicht mehr in Vorleistung gehen müssen.

Die Trends bei einigen anderen Impfungen wie Gelbfieber oder Typhus lassen sich vermutlich im Zusammenhang mit der Zahl der Fernreisen deuten.

Jetzt die Weichen für zeitnahe Impfquoten stellen

Die Auswertung der Impfstoffverordnungen unterstreicht einmal mehr, dass Deutschland strukturelle Verbesserungen braucht, damit hier internationale Impfziele erfüllt werden können. Um diese Ziele zu erreichen, ist die zeitnahe Kenntnis der Impfquoten unbedingt erforderlich. Die hier präsentierten Verordnungsdaten sind zwar früh verfügbar, aber nur bedingt geeignet. Neue digitale Prozesse könnten dies viel besser ermöglichen. Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in 2025 ebnet dafür den Weg: Die Einführung des elektronischen Impfpasses (eImpfpass) als Modul in der ePA sollte daher unbedingt priorisiert werden.

Zusätzlich sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das Impfen für grundsätzlich daran interessierte Bürger:innen einfacher machen, wie etwa der Ausbau niedrigschwelliger Impfangebote. Die Ausweitung des Impfangebots in Apotheken mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bietet dafür großes Potenzial. Darüber hinaus stellen Verbesserungen beim Impfen durch Betriebsärzt:innen und im öffentlichen Gesundheitsdienst, etwa durch mobile Impfteams, wertvolle Chancen für höhere Impfquoten dar.