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GeDIG: Aus Gesundheitsdaten echten Fortschritt machen

Mit dem Entwurf für ein Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Nutzung von Gesundheitsdaten verbessert und die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) vorbereitet werden.

Illustration einer digitalen Gesundheitsdaten-Infrastruktur: Mehrere Datenquellen mit medizinischen Symbolen in Deutschland leiten Datenströme durch eine zentrale Schnittstelle zu einem vernetzten europäischen Gesundheitsdatenraum.

Was ist das GeDIG und warum ist das Gesetz wichtig?

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll Gesundheitsdaten besser nutzbar machen und die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums vorbereiten.

Damit verbindet das GeDIG zentrale Vorhaben der digitalen Gesundheitspolitik: die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA), die bessere Nutzung von Gesundheitsdaten für medizinische Forschung sowie neue Möglichkeiten für Prävention, klinische Studien und digitale Versorgung.

Entscheidend ist dabei nicht allein die Verfügbarkeit von Daten. Gesundheitsdaten müssen sicher, strukturiert, interoperabel und praktisch nutzbar sein. Nur dann können sie dazu beitragen,

  • Diagnosen früher zu ermöglichen,
  • Therapien gezielter zu steuern,
  • klinische Forschung zu beschleunigen,
  • Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern,
  • KI-Anwendungen im Gesundheitswesen verantwortungsvoll einzusetzen
  • und Innovationen schneller in die Versorgung zu bringen.

Interoperabilität und strukturierte Gesundheitsdaten als Grundlage digitaler Versorgung

Gesundheitsdaten verbessern Versorgung und Forschung nur dann, wenn sie nicht bloß abgelegt, sondern sinnvoll genutzt werden können. Einzelne PDF-Dokumente oder voneinander getrennte Datensilos reichen dafür nicht aus. Entscheidend ist, dass relevante Informationen strukturiert vorliegen und sicher zusammengeführt werden können.

Dies betrifft zum Beispiel Medikationsdaten, Labordaten, Impfdaten und weitere medizinische Informationen aus der elektronischen Patientenakte (ePA), dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) und der Versorgung. Nur wenn diese Daten nach gemeinsamen Standards erfasst werden, können sie Therapieentscheidungen unterstützen, die Forschung mit Real-World-Daten erleichtern und digitale Anwendungen zuverlässig machen.

Aus Sicht des vfa kann das GeDIG hier einen wichtigen Fortschritt ermöglichen. Dafür müssen Datenschutz, Datensicherheit und Datennutzung gemeinsam gedacht werden: Gesundheitsdaten müssen geschützt sein – und zugleich so verfügbar werden, dass sie Versorgung, Forschung und Innovation tatsächlich voranbringen.

EHDS und GeDIG: Deutschlands Rolle im Europäischen Gesundheitsdatenraum

Forschungskennziffer: Gesundheitsdaten datenschutzkonform verknüpfen

Eine pseudonymisierte Forschungskennziffer kann Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen datenschutzkonform verknüpfen und Forschung damit auf eine bessere Datengrundlage stellen. Sie ermöglicht es, Informationen unterschiedlicher Datenhalter zusammenzuführen, ohne die Identität der Personen offenzulegen.

Die Forschungskennziffer sollte an bestehende und künftige digitale Identitätslösungen anschließen und das Erkenntnispotenzial der Daten nicht unnötig einschränken.

Elektronische Patientenakte (ePA): Von der Datenspeicherung zur digitalen Versorgung

Im GeDIG ist vorgesehen, dass die ePA als digitaler Versorgungseinstieg weiterentwickelt werden soll, etwa für Terminbuchungen, Ersteinschätzungen und elektronische Überweisungen. Damit daraus echter Versorgungsnutzen entsteht, müssen zentrale Informationen, insbesondere Medikationsdaten, vollständig, strukturiert und maschinenlesbar vorliegen.

Wie Gesundheitsdaten klinische Studien beschleunigen können

Klinische Studien folgen den Daten. Das heißt: Wenn Gesundheitsdaten beser für klinische Studien genutzt werden können, wird Deutschland als Studienstandort attraktiver. Daten aus dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit und der elektronischen Patientenakte sollen helfen, potenziell geeignete Studienteilnehmende besser zu identifizieren und zu informieren.
Gerade bei seltenen Erkrankungen oder eng definierten Studienpopulationen kann das Studien beschleunigen und den Zugang zu innovativen Therapien verbessern. Damit dieser Nutzen in der Praxis ankommt, braucht es transparente Antragswege, verbindliche Fristen, rechtssichere Rollen für Studienakteure und international anschlussfähige Datenstandards.

Digitaler Impfpass und digitale Prävention weiterentwickeln

Das GeDIG sieht zunächst eine digitale Impfübersicht in der elektronischen Patientenakte vor. Das ist ein sinnvoller erster Schritt, bleibt für wirksame digitale Prävention aber zu kurz gegriffen.

Aus der Impfübersicht muss ein vollwertiger digitaler Impfpass werden: mit Erinnerungs-, Informations-, Monitoring- und Nachweisfunktion. So können Patient:innen an fällige Auffrischungen erinnert, Impflücken besser erkannt und Impfquoten gezielter verbessert werden. Digitale Prävention schafft dann einen konkreten Mehrwert im Alltag – für Versicherte, Versorgung und Infektionsschutz.

DiGA und digitale Versorgungslösungen: Klare Regeln schaffen

Anwendungsfälle für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sollen erweitert werden. Damit neue Monitoring-DiGA und weitere digitale Versorgungslösungen in der Praxis wirken können, braucht es klare Bewertungs- und Erstattungsregeln – einschließlich einer fairen Preisfindung. Dabei sollten medizinisch-therapeutischer Nutzen, Therapiebedarf, Entwicklungskosten und Versorgungslage angemessen berücksichtigt werden.

Fazit: Das GeDIG kann digitale Innovation im Gesundheitswesen stärken

Das GeDIG kann digitale Versorgung und Forschung voranbringen – wenn Gesundheitsdaten sicher, strukturiert und praxisnah nutzbar werden. Dafür braucht es Interoperabilität, bürokratiearme Verfahren, klare Zuständigkeiten und die Einbindung der Akteure, die digitale Lösungen entwickeln und anwenden.

Gelingt das, kann aus Gesundheitsdaten echter Fortschritt werden: für Patient:innen, das Gesundheitssystem und den Forschungsstandort Deutschland.

FAQ

Das GeDIG ist das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen. Es soll Gesundheitsdaten besser nutzbar machen und die nationale Umsetzung des Europäischen Gesundheitsdatenraums vorbereiten.

Das GeDIG kann die Nutzung von Gesundheitsdaten für medizinische Forschung, klinische Studien und Real-World-Evidence verbessern. Dafür müssen Daten strukturiert, interoperabel und rechtssicher zugänglich sein.

Der vfa setzt sich dafür ein, Gesundheitsdaten sicher, strukturiert und bürokratiearm nutzbar zu machen. Entscheidend sind Interoperabilität, klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Verfahren und der Schutz sensibler Informationen.

Die elektronische Patientenakte soll zu einem digitalen Versorgungseinstieg weiterentwickelt werden. Dafür müssen zentrale Informationen wie Medikationsdaten vollständig, strukturiert und maschinenlesbar vorliegen.

Interoperabilität sorgt dafür, dass Gesundheitsdaten aus verschiedenen Systemen zusammengeführt und sinnvoll genutzt werden können. Sie ist Voraussetzung für digitale Versorgung, Forschung, Arzneimitteltherapiesicherheit und KI-Anwendungen.

Der Europäische Gesundheitsdatenraum soll Gesundheitsdaten in Europa besser für Versorgung, Forschung und Innovation nutzbar machen. Für Deutschland ist die nationale Umsetzung wichtig für Versorgung, Forschung und den Innovationsstandort.