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Standardvertragsmuster für schnelle Verhandlungen zwischen Unternehmen und Studienzentren

Die Pflicht, ab 18.12.2025 für fast alle neuen Verträge zwischen Studienzentren und Pharmaunternehmen die neuen Standardvertragsklauseln zu verwenden, soll schnellere Vertragsabschlüsse und damit auch einen schnelleren Studienbeginn ermöglichen. Um die Verhandlungen noch weiter zu vereinfachen, haben nun der vfa und vier weitere Organisationen ein komplettes verordnungskonformes Standardvertragsmuster erarbeitet.

Das Standardvertragsmuster ist als Orientierungshilfe für die Erstellung eines konkreten Vertrags über die Mitwirkung an einer klinischen Prüfung gedacht. Hier steht es auf Deutsch und Englisch zum Download bereit (Stand: Dezember 2025):

Dieses Standardvertragsmuster enthält alle Standardvertragsklauseln und zeichnet sich durch einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und durchführendem Prüfzentrum aus. Denn es haben sowohl Vertreter der medizinischen Einrichtungen als auch der Industrie an der Ausarbeitung mitgewirkt, konkret: die Deutsche Hochschulmedizin, das KKS-Netzwerk, der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Medizinischen Auftragsinstitute (BVMA).