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Schutzimpfungen in Deutschland: Empfehlungen und Trends

Impfungen gehören zu den effektivsten Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Infektionskrankheiten. Auf die in Deutschland empfohlenen Schutzimpfungen haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch, den jedoch nicht jeder nutzt. Zwar gibt es seit ein paar Jahren wieder einen steigenden Trend bei der Zahl der Impfungen, doch bei manchen Krankheiten sind die Impfquoten noch zu gering, um über den individuellen Schutz hinaus auch einen Schutz für die Gemeinschaft zu bieten.

Welche Schutzimpfungen werden empfohlen?

Impfempfehlungen für Säuglinge, Kinder und Jugendliche

  • Diphtherie
  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
  • Hepatitis B
  • Masern
  • Meningokokken C
  • Mumps
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken
  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
  • Rotaviren
  • Röteln
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Humane Papillomviren (HPV), zwischen 9 und 17 Jahren

Impfempfehlungen für bestimmte Risikogruppen und deren Angehörige

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Hepatitis A und B
  • Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Influenza (Grippe)
  • Meningokokken
  • Pneumokokken
  • Röteln
  • Tollwut
  • Varizellen (Windpocken)

Arzt der einen Kittel und ein Stethoskop um den Hals trägt. Er hält einen gelben Impfpass in der Hand in den er gerade etwas einträgt

Welche Impfungen übernimmt die Krankenkasse?

Nicht alle Kassen zahlen Reiseimpfungen, doch fragen kann sich auszahlen

Gelbfieber, Japanische Enzephalitis oder auch Typhus – Reiseschutzimpfungen gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen. Und das obwohl die Behandlung der teils schweren Infektionen meist viel höhere Kosten verursacht als eine vorbeugende Impfung. Nicht zuletzt daher übernehmen einige Versicherer empfohlene Reiseversicherungen mittlerweile als freiwillige Leistungen. Fragen Sie einfach vor der Impfung bei Ihrer Krankenkasse eine mögliche Kostenübernahme an. Für eine reisemedizinische Beratung empfiehlt sich die Konsultation eines Facharztes oder eines Tropeninstituts.

Ist es Pflicht, sich impfen zu lassen?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland – mit einer Ausnahme – keine Impfpflicht. Die Ausnahme bildet die Masernimpflicht. Durch das am 1. März 2020 in Kraft getretene Masernschutzgesetz sollen Schul- und Kindergartenkinder sollen wirksam vor Masern geschützt werden. Doch unabhängig davon ist es wichtig, dass über die Bedeutung des Impfens aufgeklärt wird und Impfmöglichkeiten gut erreichbar sind. Dass die Impfraten teils zu niedrig sind, erklären Expert:innen mit den Impferfolgen der vergangenen Jahrzehnte. Denn dadurch verschwinden Krankheiten aus unserer Wahrnehmung; die teils schwerwiegenden Folgen sind vielen nicht mehr bewusst. Das führt bei einigen zu Skepsis gegenüber Impfungen an sich. Panikmache und Fehlinformationen im Internet tragen ihren Teil dazu bei.

Dass eine Impfpflicht erfolgreich sein kann, hat in der Vergangenheit die Ausrottung der Pocken gezeigt. Mit dem Kampf gegen die weit verbreitete Pockenkrankheit beginnt gleichzeitig auch die Geschichte der Schutzimpfung. Nachdem man erkannte, dass Überlebende gegen weitere Ansteckungen durch die Pocken immun waren, versuchte man, Individuen durch absichtliche Infektion zu immunisieren. In Europa wurde insbesondere die Methode des englischen Arztes Edward Jenner von 1796 eingesetzt, bei der auf Basis der Kuhpocken ein Impfstoff gegen Pocken hergestellt wird.

Warum sich Impfen lohnt

Was bei der Skepsis gegenüber Impfungen nicht vergessen werden darf: Durch Impfungen werden weltweit unzählige Todesfälle verhindert.

Aktive Immunisierung – So funktionieren Impfungen


Entwicklung der Impfraten in den letzten Jahren

Die Impfquote: Trends in Deutschland

  • Masern: Das WHO-Ziel einer Durchimpfungsrate von 95% bei Masern in Deutschland wird bislang verfehlt. Immerhin hat sich die Zahl der Masernimpfungen seit 2014 wieder vermehrt; 2018 wurden 2,2 Millionen Impfungen verabreicht, ausreichend für einen Immunschutz bei 1,1 Millionen Personen. Masernimpfungen müssen nicht privat bezahlt werden.
  • Röteln: Hier ist die Situation nahezu identisch, denn fast immer werden gegen Röteln und Masern die gleichen Kombinationsimpfstoffe verwendet, die obendrein auch vor Mumps und ggf. obendrein vor Windpocken schützen.
  • Grippe: Die Zahl der Grippeimpfungen zu Lasten der Krankenversicherungen ist zwischen 2009 und 2012 um rund 30 % gefallen, auf 14,2 Millionen Impfungen; 2018 stieg die Zahl erstmals wieder nennenswert auf 15,9 Millionen Impfungen. Dazu kommen noch privat bezahlte Impfungen von Personen, für die keine ausdrückliche Impfempfehlung besteht.
  • Rota-Infektionen: Seit der Einführung 2007 war der Verbrauch an Rota-Impfstoffen jahrelang im Steigen begriffen. Seit 2016 stagniert der Verbrauch bei rund 1,4 Millionen Impfstoff-Einheiten im Jahr.
  • Pneumokokken: Der jährliche Verbrauch an Impfstoffen gegen Pneumokokken (die u. a. Lungenentzündung hervorrufen können) steigt seit 2012 stetig an; 2009 wurden 3,9 Millionen Dosen zu Lasten der Krankenversicherungen verimpft.
  • HPV-bedingte Krebserkrankungen: Der Einsatz des HPV-Impfstoffs gegen Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten im Genital-Anal-Bereich (und z.T. auch Genitalwarzen) stagniert bei rund 900.000 Impfdosen, auch wenn der Tiefstand von 2010, als nur rund 500.000 Impfdosen verimpft wurden, überwunden ist. Zwar erfassen diese Zahlen nur Impfungen in der Hauptzielgruppe (Mädchen zwischen 9 und 17 Jahren), weil die Impfung für Jungen und erwachsene Frauen (für die sie auch zugelassen ist) bis Dezember 2018 privat bezahlt werden musste; aber diese Möglichkeit dürfte nur selten genutzt worden sein.(1) Deutschland hat damit weiterhin bezüglich HPV eine wesentlich niedrigere Impfquote als mehrere andere europäische Länder.

Die Risiken von Impfungen sind sehr gering

Moderne Impfstoffe gehören zu den sichersten Medikamenten: Geimpfte müssen zwar mitunter vorübergehende Nebenwirkungen in Kauf nehmen, zu bleibenden Schäden führt ihre Anwendung jedoch so gut wie nie. Das belegen die vom Paul-Ehrlich-Institut veröffentlichten Daten über Verdachtsfälle und anerkannte Impfschäden (siehe www.pei.de). Kommt es trotz der mittlerweile sehr geringen Impfrisiken in Deutschland durch eine öffentlich empfohlene Impfung zu einem bleibenden Schaden, so zahlt das jeweilige Versorgungsamt eine Entschädigung. Impfschäden bei empfohlenen Impfungen fallen damit nicht in die Haftpflicht des Herstellers, solange er keine Fehler bei der Herstellung gemacht hat. Ähnliche Regelungen gibt es auch in den USA und vielen anderen Staaten.

Die sieben Phasen der Impfstoffentwicklung

Illustration der sieben Etappen zur Entwicklung eines neuen Impfstoffs

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