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29. Juni 2026 Standardvertragsmuster für schnelle Verhandlungen zwischen Unternehmen und Studienzentren

Seit 18.12.2025 ist es für fast alle neuen Verträge zwischen Studienzentren und Pharmaunternehmen Pflicht, die neuen Standardvertragsklauseln zu verwenden. Das soll schnellere Vertragsabschlüsse und damit auch einen schnelleren Studienbeginn ermöglichen. Um die Verhandlungen noch weiter zu vereinfachen, haben der vfa und weitere Organisationen komplette verordnungskonforme Standardvertragsmuster erarbeitet.

Die folgenden Standardvertragsmuster sind als Orientierungshilfe für die Erstellung eines konkreten Vertrags über die Mitwirkung an einer klinischen Prüfung gedacht. Sie enthalten alle verpflichtenden Standardvertragsklauseln und zeichnen sich auch für die übrigen Teile durch einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Auftraggeber und durchführendem Prüfzentrum aus. Denn es haben sowohl Vertreter der medizinischen Einrichtungen als auch der Industrie an der Ausarbeitung mitgewirkt, konkret: die Deutsche Hochschulmedizin, das KKS-Netzwerk, der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und der Bundesverband der Medizinischen Auftragsinstitute (BVMA) sowie im Fall der dreiseitigen Vertragsmuster auch Pharma Deutschland und der BV Med. Die Muster stehen hier auf Deutsch und Englisch zum Download bereit.

Standard-Vertragsmuster für die Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen und Studienzentrum

Stand: Dezember 2025

Dreiseitiges Standard-Vertragsmuster für die Zusammenarbeit von Pharmaunternehmen, CRO und Studienzentrum

Stand: Juni 2026