4. Januar 2021 Last Exit: Brexit
Buchstäblich auf den letzten Drücker kam die Einigung auf ein Abkommen über die künftigen Beziehungen zustande: Umfangreiche Grenzkontrollen auf beiden Seiten des Ärmelkanals wird es damit nicht geben. Wohl aber neue Zollformalitäten. Die bislang reibungslosen Handelsströme werden deshalb aber voraussichtlich nicht ins Stocken geraten. Das ist gut für alle! Für die Briten, die viele Güter importieren müssen, und für die Deutschen, die gut vom Export leben.
So gut diese Nachricht vom Brexit-Deal für den freien Handel ist, so komplex bleibt es in wichtigen Details. Das gilt leider auch im Arzneimittelsektor: So gibt es keine Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung der Chargenfreigabe. Das erschwert den grenzüberschreitenden Arzneimittelverkehr, denn die Freigabe für aus Großbritannien importierte Fertigarzneimittel und Wirkstoffe muss in der EU zusätzlich nun durch eine „qualifizierte Person“ erfolgen – und umgekehrt. Positiv ist aber immerhin die Einigung über eine grundsätzliche gegenseitige Anerkennung von amtlichen Dokumenten über die Inspektion von Herstellungsanlagen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, dem aber hoffentlich bald noch weitere folgen.
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Über die Konsequenzen des Brexits sprach der Deutschlandfunk Externer-Link (Öffnet im neuen Fenster) am 25.09.2020 mit unserem Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation, Dr. Siegfried Throm.