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Importförderklausel: Wortungetüm mit Nebenwirkungen

Die Importförderklausel sieht vor, dass Apotheken verstärkt billigere Medikamente aus ausländischen Gesundheitssystemen in Deutschland abgeben sollen. Es gibt sie schon viele Jahre; sie ist im Sozialgesetzbuch - wo viele Fragen der Erstattung von Arzneimitteln geregelt sind - verankert.

Nahaufnahme einer roten LKW-Führerkabine, die mit hoher Geschwindigkeit von klinks ins Bild fährt.

Ursprünglich war sie ein Beitrag, um im deutschen Gesundheitswesen Geld zu sparen. Heute stellen viele den Sinn der Importförderklausel infrage: Apotheker, Gesundheitsexperten, einige Krankenkassen und viele Pharma-Unternehmen.

Dabei ist es kein Wunder, dass diese Diskussion im Rahmen des Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) aufkam. Denn das Einführen von Arzneimitteln aus ausländischen Gesundheitssystemen hat des Öfteren negative Schlagzeilen gemacht: So gelangten in einigen Fällen gefälschte, gestohlene oder auch unsachgemäß behandelte Medikamente nach Deutschland.

Für viele Experten und Politiker ein Grund, die Streichung der Importförderklausel zu fordern. Und da sie nicht nur eine Gefahr für die Arzneimittelsicherheit darstellt, sondern auch sehr kompliziert in der Handhabung für Apotheken ist und obendrein den Krankenkassen verhältnismäßig wenig Geld spart, sprechen sich auch die forschenden Pharma-Unternehmen für ein Ende dieses Regelungsinstrumentes aus.