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Die Finanzierung der GKV

Der vfa fordert eine grundlegende Reform des bestehenden Finanzierungssystems der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die lohnbezogene, paritätische Beitragsbemessung muss durch ein versicherungsadäquates Beitragssystem ersetzt werden.

Ausgangslage

Die Finanzierbarkeit des deutschen Gesundheitssystems ist auf Dauer nicht gewährleistet. Handlungsdruck entsteht vor allem durch den demographischen Wandel und den medizinisch-technischen Fortschritt. Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung ist zweifelsohne ein Gewinn. Sie wird aber auch zu einem Anstieg der Gesundheitsausgaben führen, da ältere Menschen ein Mehrfaches an medizinischen Leistungen in Anspruch nehmen als Jüngere. Neue Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten werden bisher unbehandelbare Krankheiten heilen und die Lebensqualität verbessern. Der medizinisch-technische Fortschritt wird per saldo die Gesundheitsausgaben weiter ansteigen lassen. Auch bei Ausschöpfung aller Effizienzreserven werden die GKV-Einnahmen nicht ausreichen, die Kosten des medizinischen Fortschritts zu finanzieren.

Angesichts dieser Entwicklung sind steigende Beitragssätze in der GKV absehbar. Schon in den vergangenen Jahren sind die Beitragszahler immer stärker belastet worden. Von 1970 bis 2007 ist der durchschnittliche Beitragssatz in der GKV von acht auf 14 Prozent gestiegen. Eine dauerhafte Stabilisierung der Finanzlage ist nicht abzusehen. Im Gegenteil: Wenn es zu keinen grundlegenden Änderungen am gegenwärtigen System kommt, prognostizieren Wissenschaftler für das Jahr 2040 Beitragssätze von über 20 Prozent bis mehr als 30 Prozent.

Die Politik ging bislang davon aus, dass punktuelle Reformen ausreichen, um die bestehenden und zu erwartenden Finanzierungsengpässe im Gesundheitswesen zu lösen. Neben der Ausschöpfung von Effizienzreserven standen insbesondere Vorschläge zur Variation der Beitragsbemessung und der Versicherungspflicht der GKV zur Diskussion. Grundlegende Reformen des Finanzierungssystems - etwa der Vorschläge der Rürup- und der Herzog-Kommission - werden seit dem Sommer 2003 offen diskutiert, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anhaltenden Arbeitsmarkt- und Einnahmenproblemen der GKV. Ein wesentliches Ziel des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes ist es, die Finanzierungsseite des Gesundheitswesens weiter zu entwickeln.

vfa - Position

Eine grundlegende Reform des Finanzierungssystems ist unausweichlich, wenn der Einzelne im Gesundheitswesen in Zukunft mehr Wahlfreiheit haben soll. Der Krankenversicherungsbeitrag muss vom Beschäftigungsverhältnis entkoppelt werden.

Gleichzeitig muss der soziale Ausgleich zielgerichteter und gerechter gestaltet werden. Dies soll nach dem vfa-Reformkonzept im Rahmen eines Steuer-Transfer-Systems geschehen. Das heißt, dass alle Solidarleistungen der GKV - insbesondere der Einkommensausgleich zwischen "Arm" und "Reich" und die Familienmitversicherung - von den eigentlichen Versicherungsleistungen abgetrennt und von der GKV auf den Staat übertragen werden müssen. Das bedeutet praktisch für den Versicherten, dass er einen staatlichen Zuschuss bekommt, wenn sein Krankenversicherungsbeitrag einen festzulegenden Prozentsatz (z.B. 15 Prozent) seines Haushaltseinkommens übersteigt. An der Finanzierung der Solidarleistungen sollen alle Steuerzahler nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beteiligt werden.

Das Ergebnis der vorgeschlagenen Neuorganisation ist eine klare Trennung von "Versicherung" und sozialpolitisch notwendiger und gewünschter "Umverteilung". Diese Separierung ist ein wichtiger Baustein für eine wettbewerbliche Ausrichtung des Gesundheitswesens. Erst dann kann die Krankenversicherung das leisten, was sie eigentlich leisten soll.

Die Reform der GKV-Finanzierung muss darüber hinaus Bestandteil einer umfassenden Modernisierung des Gesundheitssystems sein, die auch den Leistungsrahmen und den Vertragsbereich umfasst. Eine sozial flankierte Einführung und Stärkung marktwirtschaftlicher Strukturen führt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und erhöht die Qualität der Versorgung für die Patienten. Der vfa fordert, die notwendigen Reformen in allen Bereichen des Gesundheitswesens umgehend einzuleiten.