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Einsparungen addieren sich auf knapp 35 Milliarden Euro

Die durch das AMNOG realisierten Einsparungen erhöhen sich immer weiter. Für dieses Jahr werden Entlastungen durch Erstattungsbeträge in Höhe von über 8 Milliarden Euro für die Krankenkassen erwartet.

Die durch das AMNOG realisierten Einsparungen erhöhen sich immer weiter. Für 2023 werden Entlastungen in Höhe von 8,3 Mrd. Euro für die Krankenkassen erwartet.

Mit der Einführung der frühen Nutzenbewertung und den darauf basierenden Erstattungsbeträgen wurde 2011 die letzte Lücke der Preisreglementierungen in der Arzneimittelversorgung geschlossen. Nach Einführung der Festbeträge für patentfrei gewordene Arzneimittel (1989), dem Ausschluss rezeptfreier Arzneimittel aus der Verordnungsfähigkeit und der in mehreren Schritten erfolgten Rabattvertragssystematik für Generika in den 2000er Jahren war das Segment der patentgeschützten Medikamente der letzte Bereich, in dem pharmazeutische Unternehmen ihre Preise autonom setzen konnten.

Ab 2011 blieb diese Preisautonomie nur noch im ersten Jahr nach Zulassung erhalten, um zu vermeiden, dass eine echte vierte Hürde entsteht, die zu einer verzögerten Markteinführung hätte führen können. Mit dem AMNOG wurde sichergestellt, dass spätestens ein Jahr nach Markteinführung eines Arzneimittels mit einem neuen Wirkstoff zwischen Hersteller und GKV-Spitzenverband ein Erstattungsbetrag vereinbart sein muss, ersatzweise entscheidet – tatsächlich eher selten – eine Schiedsstelle.

Die Preisreglementierung hat bedeutsame Wirkungen

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit des vfa mit der ÄrzteZeitung.