Drucken
öffnen / schließen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

TK-Innovationsreport: Falsches Bewertungsraster – falsches Ergebnis

Für den diesjährigen „Innovationsreport“ der Techniker Krankenkasse haben Prof. Dr. Gerd Glaeske und sein Team von der Universität Bremen Medikamente mit zumeist neuem Wirkstoff untersucht, die 2013 in Deutschland eingeführt wurden.

Die Studie bewertet die Medikamente nach einem sehr simplifizierenden Ampelsystem, mit dem sie nur einem von insgesamt 23 bewerteten Medikamenten „grün“ zubilligen. Für die übrigen Medikamente sieht der Innovationsreport der Techniker Krankenkasse durchgehend „gelb“ und „rot“.

Das Gesamtergebnis wird dabei aus den Bewertungen in drei Teilkategorien „verfügbare Therapien“, „Kosten“ und „(Zusatz-)Nutzen“ gebildet. Bei zwei der drei Kategorien sind die publizierten niedrigen Einstufungen eine direkte Konsequenz des zugrundegelegten Bewertungsrasters:

Kategorie „verfügbare Therapien“: Grün nur für Solitäre

Die Autoren sehen vor, dass nur solche Medikamente in dieser Kategorie "grünes Licht" bekommen, die „erstmals die Möglichkeit [bieten], die Erkrankung, für die es zugelassen ist, medikamentös zu behandeln“. Medikamente, die ‚nur‘ vorhandene Therapiemöglichkeiten verbessern, sind von dieser positiven Bewertung per se ausgeschlossen.

Kategorie „Kosten“

Auch hier ist eine „Grün“-Bewertung für die meisten neuen Medikamente von vornherein außer jeder Reichweite. Denn die würde nur für Mittel vergeben, die preiswerter als die zuvor zum gleichen Zweck verwendeten älteren Arzneimittel wären. Medikamente, die gegenüber älteren gleich gut gut sind, sind aber fast immer auch kostengleich, was ihnen ein „gelb“ einträgt.

Und ist das Medikament – egal wie viel - teurer als die bisherigen Medikamente, wird es automatisch „rot“ eingestuft, egal, wie erheblich damit die Therapie verbessert wird.

Kategorie „(Zusatz)nutzen“

Problematisch ist aber auch, wie der Innovationsreport der Techniker Krankenkasse zu seinen Urteilen über den Zusatznutzen von Medikamenten kommt.

Bei keinem Medikament liefert der Innovationsreport der Techniker Krankenkasse die erste Nutzenbewertung. Vielmehr durchläuft jedes neue Medikament ja schon nach seiner Markteinführung die Zusatznutzen-Bewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), an dem auch die Krankenkassen (mit der Hälfte der Stimmanteile) beteiligt sind. Der Innovationsreport der Techniker Krankenkasse setzt jedoch unabhängig davon eigene Bewertungskriterien an. Was er auf dieser Basis zusammenträgt, fasst er in einer einzigen Bewertungsfarbe zusammen. Wie problematisch das für Therapie-Entscheidungen ist, macht das Beispiel der Krebsmedizin deutlich:

Auf diesem Gebiet wird seit Jahren immer individueller – immer genauer auf Patient und Tumor abgestimmt – behandelt. Jedes neue Medikament stellt einen weiteren Baustein für einen abgestimmten Therapieplan dar. Für manche Patienten ist es ein sinnvoller Teil einer Kombinationstherapie, für andere ein Reservemittel, wenn die erste Therapie ihre Wirksamkeit verloren hat. Für wieder andere kommt es gar nicht in Betracht, etwa aus genetischen Gründen oder aufgrund des Patientenalters. Der Versuch, diese ausdifferenzierte Nutzensituation durch eine plumpe Ampel abzubilden, ist absurd und zeugt von wenig onkologischem Sachverstand.

Die Erfolge der letzten Jahrzehnte sind Ansporn für weitere zeit- und kostenintensive Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Kampf gegen den Krebs. Weshalb alle hieran Beteiligten Stolz auf das bislang Erreichte sein können, erläutert Dr. Johannes Wimmer in diesem Video:

Download (MP4-Format, 17,32 MB)

Während der aktuelle TK Innovationsreport wie auch die vorangegangenen Reports mit ihrer groben Ampel-Systematik fast kein Krebsmedikament positiv bewertet haben, fällt die Einschätzung anderer Institutionen, die genauer differenzieren, anders aus. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bei 85 Prozent der Krebsmedikamente, die er zwischen 2011 und 2015 zu bewerten hatte, einen Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie attestiert. Der Zusatznutzen begründete sich in 70 % aus bedeutsamen und sogar erheblichen Verlängerungen des Überlebens. Wenn Überlebensvorteile statistisch noch nicht sicher feststellbar waren, war der Zusatznutzen in weiteren 14 % auf Vorteile bei anderen patientenrelevanten Endpunkten zurückzuführen, d. h. auf eine verbesserte Symptomatik, Lebensqualität oder weniger Nebenwirkungen.

Weitere Empfehlungen zum Einsatz neuer Krebsmedikamenten, die von einem größeren Therapiewert ausgehen als die Autoren der TK Innovationsreports, finden sich in der „Onkopedia“ der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie (DGHO).


Durch Anklicken der Infografik gelangen Sie zu einer interaktiven Ansicht.
(Diese Daten stammen aus der RKI-Publikation „Krebs in Deutschland“ vom Dezember 2015. Die Erhebung erscheint alle zwei Jahre.)