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Steuerliche Forschungsförderung sinnvoll und notwendig

Die Regierungsparteien CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag den Einstieg in die steuerliche Forschungsförderung vereinbart. Ein Kurzgutachten der Forschungsstelle „Pharmastandort Deutschland“ am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt, dass dies nicht nur theoretisch gut begründet, sondern auch unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten dringend geboten ist.

Der wirtschaftliche Erfolg Deutschlands als rohstoffarmes Land hängt von der Innovationsfähigkeit der hier ansässigen Industrien ab und deshalb von den Anreizen für die Unternehmen, sich im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) zu engagieren. Die vordere Position der deutschen Wirtschaft im internationalen Wettbewerb basiert auf Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie. Damit Deutschland seine Trümpfe auch in Zukunft ausspielen kann, gilt es, die technologische Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft zu stärken. Hierzu muss der Staat die nationalen Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Ein wesentliches Problem für einen Großteil der Unternehmen besteht derzeit darin, die hohen Kosten von Innovationen finanzieren zu können. Als staatliche Unterstützung gibt es bisher in Deutschland ausschließlich die Projektförderung. Bei dieser Art der Förderung ist aber nicht immer sichergestellt, ob die öffentliche Hand die „richtigen“ Akzente setzt. Manche Zukunftstechnologie kann dabei durchs Raster fallen. Jedes zweite Unternehmen, dessen Förderantrag abgelehnt wird, gibt als Konsequenz hieraus Forschungsvorhaben auf. Ebenfalls ganz oben auf der Liste der Hemmnisse steht für die Unternehmen der bürokratische Aufwand bei der Beantragung von Forschungsgeldern und die Dauer bis zu ihrer Bewilligung.

21 von 30 OECD-Staaten setzen auf steuerliche Forschungsförderung

Viele andere Länder gehen dieses Thema deutlich offensiver an. 21 von 30 OECD-Staaten setzen inzwischen auf die steuerliche Forschungsförderung. Egal ob Kleinunternehmen oder Konzern, ob Pharma oder Photovoltaik – die Förderung von FuE-Aufwendungen reduziert die Steuerschuld jedes forschenden Unternehmens und stärkt deshalb den Innovationsanreiz am jeweiligen Standort.

Um in Zukunft auch in Deutschland möglichst viele Unternehmen Innovationsanreize zu bieten, empfiehlt das Kurzgutachten des IW Köln folgende Ausgestaltung:

  • Die Förderung sollte in Form einer Steuergutschrift erfolgen bzw. ausgezahlt werden. Diese Art der Förderung wäre einfach zu handhaben, breitenwirksam und wettbewerbsneutral.
  • Die Unternehmen am Standort Deutschland sind durchgängig nach den gleichen Kriterien zu fördern - Differenzierungen nach Branchen, Technologien, Unternehmensgrößen oder Regionen gilt es zu vermeiden. Dies würde zu Abgrenzungsproblemen und höheren Verwaltungskosten führen. Außerdem würden Innovationsanreize verzerrt.
  • Bei den FuE-Investitionen sollten verschiedenste Aufwendungen berücksichtigt werden – egal ob diese in firmeneigenen Labors anfallen oder ob es sich um Auftragsforschung handelt, ob es laufende Aufwendungen sind oder Investitionen in Sachanlagen. Außerdem ist das gesamte FuE-Volumen einzubeziehen, nicht nur dessen Steigerung.
  • Die gezielte Projektförderung sollte als ergänzendes Element bestehen bleiben – und zwar für den Fall, dass eindeutige Engpässe identifiziert werden können oder der Staat die Erschließung besonders risikoreicher Wachstumsfelder unterstützen will.

Das komplette Kurzgutachten finden Sie als Download hier.