Drucken
öffnen / schließen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an Facebook, Twitter oder Google in die USA übertragen und unter Umständen auch dort gespeichert. Näheres erfahren Sie hier: https://www.heise.de/ct/artikel/2-Klicks-fuer-mehr-Datenschutz-1333879.html

Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie

Fortbildungsveranstaltung für ÄrzteDie Mitgliedsunternehmen des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller haben am 16. Februar die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." gegründet. Damit wollen sie sicherstellen, dass in der Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie Verhaltensregelungen eingehalten werden, die eine unlautere Beeinflussung der ärztlichen Unabhängigkeit ausschließen.

"Die Schiedsstelle des Vereins wird allen Beanstandungen nachgehen und bei Verstößen Sanktionen verhängen", erklärte Dr. Andreas Barner, Vorstandsvorsitzender des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller. Als Beispiele, die es zu verhindern gelte, nannte er Fortbildungsveranstaltungen mit touristischem oder Unterhaltungscharakter. Fortbildungsveranstaltungen seien auch in Zukunft unverzichtbar, aber sie müssten auf Wissensvermittlung fokussiert sein, so Barner. Außerdem stelle der Vereinskodex beispielsweise klar, dass der Arzt in einer vertraglichen Zusammenarbeit mit einem pharmazeutischen Unternehmen nur für echte wissenschaftliche oder fachliche Tätigkeiten entlohnt, aber nicht für seine Verordnungsweise belohnt werden dürfe.

Die Schiedsstelle des Vereins besteht aus zwei Instanzen: Bei Verstößen gegen den Kodex kann der so genannte Spruchkörper erster Instanz Geldstrafen bis zu 50.000 Euro gegen Unternehmen verhängen. Der Spruchkörper zweiter Instanz, in dem Ärzte, Patienten und ein unabhängiger Richter gegenüber der Industrie die Mehrheit haben, kann Geldstrafen bis zu 250.000 Euro sowie bei besonders gravierenden Fällen eine öffentliche Rüge verhängen.

Verstöße gegen den Vereinskodex können künftig bei der Schiedsstelle von jedermann und jeder Institution angezeigt werden, etwa von Patienten, Ärzten, Unternehmen, Krankenkassen oder Behörden. Ihre Arbeit wird die Schiedsstelle aufnehmen, sobald ihre Mitglieder - unter Mitwirkung von Ärzte- und Patientenverbänden - berufen sind und der Kodex vom Bundeskartellamt als Wettbewerbsregeln anerkannt ist. Der Verein wird danach regelmäßig über seine Arbeit berichten.

Der VFA-Vorstandsvorsitzende machte anlässlich der Gründung des Vereins auch die Motive für die Initiative der Industrie deutlich: Die enge Zusammenarbeit mit den Ärzten bei der Erforschung und Entwicklung neuer Arzneimittel wie auch bei der Beobachtung und Weiterentwicklung bereits eingeführter Arzneimittel sei forschungs- und gesundheitspolitisch unverzichtbar, weltweit etabliert und unbestritten. "Gerade deshalb können wir es uns nicht leisten, dass durch einzelne Missbrauchsfälle die ganze Branche und damit auch legitime Kooperationsformen in Misskredit gebracht werden", so Barner.

Die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e.V." ist eine Initiative der Mitgliedsunternehmen des VFA, sie steht aber allen Unternehmen der pharmazeutischen Industrie offen.

Die "Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie" finden Sie unter:

http://www.fs-arzneimittelindustrie.de