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Neues Präventionsgesetz fördert Impfmaßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat das Präventionsgesetz verabschiedet. Der federführende Gesundheitsausschuss hatte die Beschlussfassung zuvor mit einer Reihe von Änderungsanträgen empfohlen.

Das Gesetz soll verbesserte Rahmenbedingungen für Gesundheitsförderung und Präventionsmaßnahmen von Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern schaffen. Zur Impfförderung beinhaltet das Gesetz nun ein Bündel von Maßnahmen unterhalb der Schwelle einer allgemeinen Impfpflicht:

  • Ausbau der Kinder- und Jugenduntersuchungen mit verpflichtenden Impfstatuskontrollen
  • Ausbau der Impfangebote im Rahmen von Jugendarbeitsschutzuntersuchungen, der Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene und der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Nachweis einer ärztlichen Impfberatung vor Aufnahme in eine Kindertagesstätte
  • Befugnis für Behörden, Personen ohne ausreichenden Masernimpfschutz im Gefährdungsfall von Schulen o.ä. auszuschließen
  • Befugnis für medizinische Einrichtungen, den Impfstatus ihres Personals abzufragen und Beschäftigte ohne ausreichenden Impfschutz ggf. anderweitig einzusetzen
  • Einordnung der Impfausweise als Kassenleistung und Einfügung eines Terminfeldes auf dem Formular
  • Einbeziehung der Impfteilnahme in Bonusprogramme der Krankenkassen
  • Berücksichtigung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission bei der Festlegung einer nationalen Präventionsstrategie und entsprechender Rahmenvereinbarungen auf Landesebene

Das Gesetz wird den Bundesrat voraussichtlich noch vor der Sommerpause passieren.