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Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes auf Versorgung und Wirtschaftsstandort

Ziel des GKV-FinStG war es, die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen kurzfristig zu stabilisieren. Notwendig sind jedoch Strukturreformen, die eine nachhaltige Finanzierung sichern. Die Sparmaßnahmen auf der Ausgabenseite betreffen den Arzneimittelsektor überproportional. Hierfür gab es keine tragfähige Begründung. Entgegen der verbreiteten öffentlichen Darstellung ist die Preisentwicklung bei Arzneimitteln – anders als bei den Verbraucherpreisen – seit dem Jahr 2011 insgesamt rückläufig und damit nicht die Ursache für das Defizit der GKV.

Stilisiertes Bild mit einem Finger, der auf einen von fünf möglichen gelben Sternen zeigt.

Ausgangspunkt

Mit dem GKV-FinStG wurden weitreichende Eingriffe in das bestehende Bewertungs- und Preisfindungssystem des AMNOG vorgenommen. Das Gesetz markiert eine Zäsur für den deutschen Pharmastandort aus Perspektive weltweit tätiger Unternehmen. Aufgrund des kurzen Evaluationszeitraums von nur einem halben Jahr besteht die Gefahr, die Tragweite der gesetzgeberischen Eingriffe zu unterschätzen. Umso mehr müssen erste Befunde zu unerwünschten Verwerfungen politisch ernst genommen werden. Der vfa stützt seine Bewertung auf unterschiedliche Primärdatenquellen, Sekundärdatenanalysen und Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, um eine breitere erste Folgeneinschätzung zu geben.

Ergebnisse

Schon nach wenigen Monaten zeigen sich konkrete negative Folgen der Gesetzgebung für die Versorgung von Patient:innen und den innovativen Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland.

  • Innovative Arzneimittel werden deutlich verzögert oder absehbar gar nicht in Deutschland eingeführt, nicht in Europa (für ein neues Anwendungsgebiet) zur Zulassung gebracht oder nach dem G-BA-Beschluss aus dem Markt genommen. Die vfa-Mitgliederbefragung ergab, dass hier in den kommenden zwei Jahren 30 Arzneimittel / Zulassungen betroffen sein könnten – das ist eine sehr hohe Risikoquote. Vier innovative Arzneimittel sind aktuell aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben nicht in Deutschland für die Patient:innenversorgung verfügbar.
  • Der Planungshorizont für unternehmerische Entscheidungen zu Investitionen in Forschung und Entwicklung oder erweitere Produktionskapazitäten ist langfristig. Viele Unternehmen haben ihre längerfristigen Planungen für Investitionen, Forschung und Entwicklung und den Aufbau zusätzlicher Beschäftigung angepasst. Es zeichnet sich ab, dass die Gesetzgebung rund 5.000 hochqualifizierte Jobs in Deutschland kosten wird.

Insgesamt ist alarmierend, dass die Folgen für den Pharmastandort und insbesondere die Patient:innenversorgung bereits innerhalb des sehr kurzen Evaluationszeitraums sichtbar werden. Sie werden sich in den kommenden Jahren in ihrem vollständigen Ausmaß darstellen – sofern jetzt keine Korrektur stattfindet.

Handlungsbedarf

  • Stärkung der Verhandlungslösung im AMNOG – Abschaffung der innovationsfeindlichen „Leitplanken“ des GKV-FinStG und des Kombinationsabschlags
  • Weiterentwicklung des AMNOG für neuartige Therapieansätze und für den neuen Prozess der europäischen Nutzenbewertung
  • insgesamt verlässliche Rahmenbedingungen für den innovativen Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland und Europa