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Elektronische Patientenakte schnell erklärt

Eine elektronische Patientenakte, kurz ePA, können alle gesetzlich Versicherten seit dem 1. Januar 2021 von ihrer Krankenkasse erhalten. Die Akte soll Schritt für Schritt weiter ausgebaut werden, sodass neben Gesundheitsdokumenten, wie Arztbriefen oder Befunden zukünftig weitere Daten eingespielt und abgerufen werden können. Seit 2022 können bereits der eMutterpass und der eImpfpass integriert werden. Eine Schnittstelle zu DiGA-Inhalten ist geplant.

Eine junge Patientin betrachtet gemeinsam mit ihrer Ärztin ihren Handy-Bildschirm

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte – kurz ePA – dokumentiert die Gesundheitsgeschichte von Patient:innen digital. Alle, die an der medizinischen Behandlung beteiligt sind, schreiben daran mit. Sie können sich – wenn Patient:innen dem zustimmen – zu den medizinischen Daten der Patient:innen informieren und diese untereinander austauschen. Zu diesen Daten zählen z. B. Untersuchungsergebnisse oder verordnete Medikamente.

Die Vorteile der digitalen Patientenakte

Transparenz, Bündelung und Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten:
Vorerkrankungen und Allergien, das Wissen über frühere Behandlungen oder auch die aktuelle Medikation – mit der ePA sind die gesundheitsbezogenen Daten von Patient:innen an einem Ort gesammelt, aktuell und jederzeit verfügbar. Ziel ist ein vernetztes Gesundheitssystem, damit wichtige Informationen nicht verloren gehen. So können viele Abläufe vereinfacht und beschleunigt werden. Das ist wichtig und hilfreich, sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen.

Patient:innen müssen z. B. beim Arztwechsel die Vorgeschichte nicht erneut erzählen, Formulare ausfüllen oder medizinische Unterlagen besorgen. Auch die Suche nach dem Impfpass gehört dann der Vergangenheit an. Die Anamnese beim Arzt, also die Aufnahme der Vorgeschichte einer Krankheit, wird so insgesamt vollständiger und sicherer. Doppelte Untersuchungen können vermieden werden. Das spart Zeit und gibt mehr Raum für den wichtigen Dialog zwischen Ärzt:innen und Patient:innen.

Die passende Versorgung im Notfall:
Mit dem persönlichen Notfalldatensatz können Patient:innen auch in einem möglichen Notfall versorgt werden. Dort sind alle relevanten Informationen wie etwa Allergien, Diagnosen oder Medikamente hinterlegt, die für die Notfallversorgung wichtig sein können. Ob der Notfalldatensatz in der ePA gespeichert werden soll, entscheiden Patient:innen selbst.

Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und weitere Patientennutzen:
Patient:innen haben die Datenhoheit, d. h. sie bestimmen auch darüber, wer welche Informationen sehen darf. Per Smartphone oder Tablet kann zudem die eigene ePA eingesehen werden. Das bestärkt Patient:innen darin, selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit ihren Gesundheitsdaten umzugehen. In der Apotheke können Patient:innen mit der ePA zudem von einer besseren und individuelleren Beratung profitieren. Auch eRezepte sind in Zukunft in der elektronischen Patientenakte bzw. einer separaten App hinterlegt und können direkt in der Apotheke eingelöst werden.

Wie funktioniert die ePA und wann kommt sie?

Die elektronische Patientenakte erhalten gesetzlich Versicherte kostenlos über ihre Krankenkasse. Sie wird von der jeweiligen Krankenkasse als App für mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets zur Verfügung gestellt. Patient:innen haben ein Recht darauf, beim ersten Befüllen der ePA von einer Arztpraxis unterstützt zu werden. Auch bei der weiteren Verwaltung der digitalen Patientenakte können die Praxen herangezogen werden.

Diverse Krankenkassen bieten Versicherten bereits elektronische Patientenakten an. Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben mit dem 1. Januar 2021 einen Anspruch auf eine ePA.(1) Die Einführung der elektronischen Patientenakte startet mit einer Testphase und soll in einem Stufenprozess ausgerollt werden. Die Nutzung für Patient:innen ist freiwillig und kann jederzeit unterbrochen oder beendet werden. Patient:innen sollen die Möglichkeit bekommen, Inhalte hinzuzufügen oder zu löschen. Die digitalen Rechte von Patient:innen sind im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) geregelt.

Welche Rolle spielt der Datenschutz?

Gesundheitsbezogene Daten sind sehr sensibel. Da spielt Datensicherheit eine große Rolle. Für die Zulassung einer ePA müssen Hersteller und Betreiber spezielle Testverfahren durchlaufen. In diesen werden die Funktionsweise und die Sicherheit durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Für den Nutzer wird sie u.a. durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente gewährleistet. Die meisten Anbieter unterhalten ihre Server mit den gespeicherten Daten in Deutschland.

Welche Daten können in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden?

Folgende Informationen können in der ePA gespeichert werden:

  • Befunde
  • Behandlungsberichte
  • Diagnosen
  • elektronische Arztbriefe
  • elektronische Medikationspläne
  • Notfalldatensätze
  • Therapiemaßnahmen
  • eMutterpass
  • eImpfpass
  • eZahnbonus-Heft

Stufenweise soll die ePA weiter ausgebaut werden, sodass weitere Funktionen hinzukommen können. Patient:innen sollen eigenständig Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Pflegeüberleitungsbögen und Laborwerte verwalten können. Auch die Freigabe pseudonymisierter Daten für Forschungszwecke soll möglich gemacht werden.(2)

Wie wird der Datenschutz sichergestellt und wer Zugriff?

Für die Datenspeicherung und den Schutz der Daten ist der Anbieter der elektronischen Patientenakte verantwortlich. Das sind in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Da gesundheitsbezogene Daten sehr sensibel sind, hat Datensicherheit höchste Priorität. Für die Zulassung einer ePA müssen Hersteller und Betreiber spezielle Testverfahren durchlaufen. In diesen werden die Funktionsweise und die Sicherheit durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik geprüft. Die meisten Anbieter unterhalten ihre Server mit den in der ePA gespeicherten Daten in Deutschland.

Für Nutzer:innen wird Datensicherheit u. a. durch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Dokumente gewährleistet. Alle Inhalte der digitalen Patientenakte sind so verschlüsselt, dass nur die Patient:innen selbst die Inhalte lesen können sowie diejenigen, die von den Patient:innen dazu berechtigt wurden. Patient:innen selbst können den Zugriff für Dritte ermöglichen und jederzeit widerrufen. So bekommt beispielsweise der Hausarzt ein Zugriffsrecht von einem Monat eingeräumt, während der Facharzt beispielsweise nur einen Tag Einblick nehmen soll. Wie genau, das bestimmen Patient:innen künftig selbst.(3)

Wie bekommt man eine ePA?

Mit dem am 2. Dezember 2022 vom Bundestag beschlossenen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz sind drei neue Maßnahmen, die den Zugang zur ePA erleichtern sollen, auf den Weg gebracht worden.

Bislang ist die erstmalige Anmeldung/Registrierung mit relativ großem Aufwand verbunden. Die meisten Versicherten müssen eine Filiale ihrer Krankenkasse aufsuchen.

  • Damit die ePA zeitnah flächendeckend genutzt wird, soll zukünftig eine Identifizierung zusätzlich in der Apotheke möglich sein. Die technischen Voraussetzungen werden durch die Gematik implementiert.
  • Der Erhalt der für die Registrierung erforderlichen PIN und NFC-fähigen Versichertenkarte soll durch das Gesetz ebenfalls erleichtert werden. Die Kassen müssen denjenigen Versicherten, die eine ePA beantragen, parallel eine neue Versichertenkarte und eine PIN zusenden. Versicherte, die bereits eine ePA beantragt haben, sollen die Versichertenkarte mit NFC-Schnittstelle bis Juni 2023 erhalten.
  • Des Weiteren soll bis November 2023 die Online-Identifizierung für die ePA mittels Personalausweises möglich sein.

Quellen: