Transparenzkodex im dritten Jahr
Die Pharma-Unternehmen im Transparenzkodex veröffentlichen seit 2016 jährlich im Juni, wie viel Geld sie im Vorjahr an Ärzte, Fachkreisangehörige sowie medizinische Organisationen und Einrichtungen gezahlt haben. Die jüngste Veröffentlichung fand im Sommer 2018 statt. Wie immer wird auf das Vorjahr Bezug genommen.
Für 2017 ergibt sich aus den aktuellen Zahlen folgendes Bild für die Gesamtleistungen der Pharma-Unternehmen im Transparenzkodex an Ärzte, Organisationen und Einrichtungen:
FSA-Transparenzlisten: https://www.pharma-transparenz.de
Wer die Zahlen weiter aufgeschlüsselt betrachten will, kann die einzelnen Berichte der Unternehmen über den Sammellink der Freiwilligen Selbstkontrolle Arzneimittel (FSA) einsehen.
Die FSA überwacht den Transparenzkodex für die forschenden Pharma-Unternehmen: Auf deren Websites findet man sogar arztindividuelle Veröffentlichungen, sofern Ärzte diesem Weg vorher datenschutzrechtlich zugestimmt haben.
Verstehen, wie Zusammenarbeit funktioniert
Transparenz hilft der Öffentlichkeit zu verstehen, wie sich die Zusammenarbeit von Unternehmen und Medizinern gestaltet und welchem Zweck sie dient: Ärzte haben eine wichtige Funktion bei der Entwicklung neuer Arzneimittel: Sie führen in Schwerpunktpraxen und in Kliniken Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten durch. Diese Forschung ist mit erheblichem Aufwand – für Personal oder Infrastruktur - verbunden. Dafür erhalten Ärzte und Kliniken Geld der forschenden Pharma-Unternehmen. Auch der wissenschaftliche Austausch im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen von Ärzten wird durch die Industrie unterstützt.
Wie funktioniert der Transparenzkodex?
- Bindend für Mitgliedsunternehmen von vfa und FSA.
- Veröffentlicht werden Leistungen an Ärzte, Fachkreisangehörige, Fachgesellschaften und Kliniken.
- Für Forschung, Fortbildung und Veranstaltungsunterstützung.
- Bei Forschungsleistungen der Industrie werden Gesamtbeträge veröffentlicht.
- Bei Fortbildungsleistungen und etwa Vorträgen wird auch arztindividuell veröffentlicht, wenn der Arzt/die Ärztin dem datenschutzrechtlich ausdrücklich zustimmt.