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Kartellamt äußert schwere Bedenken

Berlin (VFA). Das Bundeskartellamt hat gestern zu dem gemeinsamen Einkaufskartell der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen) ein deutliches ordnungspolitisches Signal gesetzt: Ausweislich seines Schreibens an den Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) hat das Bundeskartellamt keine ernsthaften Zweifel, dass die gemeinsame Ausschreibung von Rabattverträgen durch die 16 AOKs aufgrund der schwerwiegenden Folgen für die Wettbewerbsstrukturen der betroffenen Märkte an sich nicht mit dem nationalen Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) vereinbar ist.

Das Bundeskartellamt weist darauf hin, dass der deutsche Gesetzgeber durch die Regelung des § 69 des Sozialgesetzbuches V allerdings die Anwendbarkeit des nationalen Wettbewerbsrechts für die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen hat und dem Amt insoweit die Hände gebunden seien. Es kündigt aber an, im Rahmen seiner Stellungnahme zum GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz den Gesetzgeber auf die schweren Folgen für den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Dies entspricht einer lange geäußerten Forderung des VFA nach einer konsequenten Anwendung des Wettbewerbsrechts auch auf Krankenkassen.

Dazu erklärt Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des VFA: "Es ist Zeit, dass die Politik aufwacht und Maßnahmen ergreift, die das Etikett Wettbewerbsstärkung wirklich verdienen! Wir sehen uns darin bestärkt, das Einkaufskartell der AOKen schon wegen der grundsätzlichen Bedeutung vor den Gerichten klären zu lassen. In erster Linie sehen wir aber jetzt den Gesetzgeber gefordert, im Rahmen der laufenden Gesundheitsreform wettbewerbsschädlichen Einkaufskartellen auf Kassenseite einen ordnungspolitischen Riegel vorzuschieben."

Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller e.V. (VFA) ist der Wirtschaftsverband der forschenden Arzneimittelhersteller in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 39 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des VFA repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland rund 86.000 Mitarbeiter, darunter mehr als 14.500 in Forschung und Entwicklung.



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