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EU-Kommission leitet Vertragsverletzungsverfahren ein

Berlin (VFA). Die Umsetzung der europäischen Biopatentrichtlinie in deutsches Recht ist überfällig. Nach der Intervention der EU-Kommission ist die Bundesregierung erneut aufgefordert, die nötigen gesetzgeberischen Schritt schnellstmöglich einleiten. Das betonte der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) heute in Berlin. Er verwies darauf, dass die Europäischen Kommission gestern angekündigt hatte, wegen der Verzögerung ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Angriff zu nehmen. Die Richtlinie hätte schon bis zum 30. Juli 2000 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen.

Der VFA teilt die Einschätzung der Europäischen Kommission, wonach der europäische Biotechnologiesektor ins Hintertreffen zu geraten droht, wenn einzelne Mitgliedsstaaten ihre Zusage nicht einhalten, die Richtlinie korrekt umzusetzen. Denn mangelnde Rechtsicherheit in Patentfragen sei schädlich für die gesundheitliche und wirtschaftliche Nutzung und Weiterentwicklung der Biotechnologie in Deutschland, so der VFA. Dies gelte für forschende Arzneimittelhersteller und Biotech-Startups gleichermaßen. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass langfristig nur in Ländern investiert wird, die einen effektiven gewerblichen Rechtsschutz garantieren, wozu auch ein umfassender Stoffschutz auf allen Gebieten der Technik gehört.

Großbritannien, der wichtigste Wettbewerber Deutschlands in Europa auf dem Gebiet der Biotechnologie, hat die Richtlinie bereits im Jahr 2000 ohne Einschränkungen übernommen. „Auch Deutschland braucht die 1:1-Umsetzung der Biopatentrichtlinie“, betonte der VFA. Mit einem nationalen Alleingang – insbesondere beim Stoffschutz – drohe Deutschland sich innerhalb Europas und international zu isolieren. Auch das Bestreben, die Wettbewerbsfähigkeit Europas gegenüber den USA und Japan durch ein harmonisiertes europäisches Patentrecht zu stärken, werde durch eine Verweigerung Deutschlands behindert.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Rolf Hömke
Tel.: 0 30/2 06 04-204
Fax: 0 30/2 06 04-209