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Halbherzige Vorschläge

Berlin. Heute führt der Deutsche Bundestag eine Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) durch. Ein von der Regierungskoalition eingebrachter Änderungsantrag enthält die Klarstellung, dass bei Rabattverträgen der Krankenkassen das Vergaberecht Anwendung findet.

Dazu erklären der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller, der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, Pro Generika und der Verband Forschender Arzneimittelhersteller: "Der Gesetzesvorschlag springt wieder einmal zu kurz, denn er schafft nicht mehr Wettbewerb im Gesundheitswesen. Er stellt lediglich klar, was nach europarechtlichen Vorgaben ohnehin schon gilt: Auf Rabattverträge mit generikafähigen Wirkstoffen ist das Vergaberecht anwendbar. Notwendig wäre aber, dass für das Vertragsgeschehen das gesamte Wettbewerbs- und Kartellrecht umfassend gilt. Insbesondere muss gerade vor dem Hintergrund der Fusionswelle bei den Kassen das absolute Kartellverbot für Krankenkassen entsprechend gelten. Inkonsequent ist auch die Zersplitterung des Rechtwegs mit Zuständigkeit der Vergabekammern einerseits und der Sozialgerichte andererseits. Hier wäre eine Zuständigkeit der Zivilgerichte folgerichtig. Mit den Vergabekammern und den Landessozialgerichten werden zwei Spruchkörper in einen Instanzenzug gepresst, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Weitere Auseinandersetzungen wären somit vorprogrammiert und die gewünschte rechtliche Klarheit nicht gegeben."

Ansprechpartner:



BAH:

Heinz-Gert Schmickler
Tel.: 0228 95745-22

BPI:

Wolfgang Straßmeir
Tel.: 030 27909-131

Pro Generika:

Thomas Porstner

Tel: 030 81616090

VFA:

Dr. Jochen Stemmler
Tel.: 030 20604-203