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Fischer: Rechtsschutzeinschränkung sehen wir kritisch!

Berlin (vfa). Heute hat das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg über Klagen zum Bestandsmarktaufruf entschieden und diese als unzulässig abgewiesen.

Dazu erklärt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: "Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg ist mit Blick auf die Rechtsschutzsituation betroffener Unternehmen bedauerlich! Insgesamt setzt sich hier eine Linie fort, die auch der aktuellen AMG-Novelle vorschwebt: Denn es gibt Rechtsschutz erst am Ende des Verfahrens - und damit zu spät. Es gibt dann nämlich keinerlei Korrekturmöglichkeit im Laufe des Verfahrens sondern erst ganz am Schluss. Wir sehen das auch mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes sehr kritisch!"

Der vfa ist der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 44 weltweit führenden Herstellern und ihren über 100 Tochter- und Schwesterfirmen in der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftspolitik. Die Mitglieder des vfa repräsentieren rund zwei Drittel des gesamten deutschen Arzneimittelmarktes und beschäftigen in Deutschland mehr als 80.000 Mitarbeiter. Mehr als 18.000 davon arbeiten in Forschung und Entwicklung. Folgen Sie uns auf Twitter: www.twitter.com/vfapharma